Drucksache - 0345/5  

 
 
Betreff: Berlin braucht endlich einen Benno-Ohnesorg-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE 
Verfasser:Wuttig/Dr.Timper/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
26.09.2017 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 14.12.2017 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Shakespeare-Büste, die derzeit auf dem Shakespeareplatz steht, vor die Schaubühne zu versetzen und den Platz in Benno-Ohnesorg-Platz umzubenennen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten."

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt teilt die Auffassung, dass es mehr als 50 Jahre nach dem Mord an Benno Ohnesorg am 2.6.1967 an der Zeit ist, dieses zeitgeschichtlich bedeutsame Ereignis durch eine Benennung einer öffentlichen Fläche nach Benno Ohnesorg zu erinnern. Das Bezirksamt hat sich daher schon im Sommer 2017 an den Kultursenator gewandt und vorgeschlagen, den Platz vor der Deutschen Oper in die Überlegungen einzubeziehen. Hintergrund war die Tatsache, dass es sich dabei um eine „private“ Fläche der landesunmittelbaren Stiftung Oper in Berlin handelt. Die Restriktionen des Berliner Straßengesetzes für die Umbenennung von Straßen wären damit vermeidbar gewesen. Mit Schreiben vom 20.06.2017 hat der Senator dieses abgelehnt und auf andere Benennungsmöglichkeiten, wie eine (Teil-)Umbenennung der Krummen Straße, verwiesen.

 

Der Shakespeareplatz befindet sich ebenfalls nicht im Eigentum des Landes Berlin und gehört mitsamt der angrenzenden Bebauung einer privaten Eigentümergemeinschaft. Nach Ansicht des Bezirksamts ist eine Umbenennung ohne Einverständnis der Eigentümer nach dem Berliner Straßengesetz kein gangbarer Weg.

 

Die Shakespeare-Büste von Pam Taylor auf dem Platz ist ein Geschenk der City of London zur 750-Jahr-Feier Berlins 1987. Der Bezirk Charlottenburg würdigte dies mit der Benennung des bis dato sogenannten Opernplatzes nach William Shakespeare. Mit der geplanten Errichtung eines Nachbaus des Globe Theatre im Bezirk tat sich eine Perspektive für einen passenden neuen Standort der Büste auf, da ein weiteres Exemplar der selben Künstlerin am Londoner Nachbaus des Globe steht. Die daraufhin angeschriebene Verwaltung der Eigentümergemeinschaft teilte nunmehr das Ergebnis einer nach eigener Auskunft repräsentativen Befragung in der Eigentümergemeinschaft mit, wonach eine Umbenennung abgelehnt werde und Shakespeare als Namensgeber passender zur Lage an der Deutschen Oper sei.

 

Das Bezirksamt bedauert, dass diese beiden Optionen für das notwendige Gedenken an Benno Ohnesorg an den geschilderten Umständen scheitern. Um die Entwicklung von alternativen Lösungen zu unterstützen, weist das Bezirksamt auf folgende Sachverhalte hin:

 

Die Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung)[1] regeln zwei hier relevante Umbenennungsvoraussetzungen. Wiederholungen von Straßennamen sind demnach im Laufe der Zeit sogar ausdrücklich durch Umbenennungen zu beseitigen. In Charlottenburg sind im Umfeld der Ermordung Ohnesorgs zahlreiche Straßen nach Personen benannt, nach denen auch in anderen Ortsteilen Berlin Straßen benannt sind (Bismarck, Schiller, Goethe, Pestalozzi, Herder, Wieland, Kant). Außerdem können bei Vorliegen weiterer Kriterien Benennungen aus der Zeit des Nationalsozialismus ersetzt werden. Hier kommt im näheren Umfeld zum Ort der Ermordung Ohnesorgs der Zauritzweg in Frage, dessen Benennung 1933 angesichts des propagandistischen Zusammenhangs kritisch zu bewerten ist.[2] Die Diskussionen um dessen Benennung hatten in der Vergangenheit zu einer Beibehaltung des Namens geführt.

 

Auch eine Benennung im Umfeld des Wohnortes von Benno-Ohnesorg (in der Prinzregentenstraße) könnte eine Variante sein. Benennungen aus der NS-Zeit gibt es in diesem Umfeld jedoch nicht mehr, doppelt vergebene Straßennamen im Umfeld betreffende die (über die Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg verlaufende) Aschaffenburger, die Berliner und die Jenaer Straße.

 

Alternativ zur Umbenennung von Straßen sind nach Ansicht des Bezirksamts außerdem eine Benennung der bisher unbenannten Fläche, die durch das Aufeinandertreffen von Haberlandstraße, Güntzelstraße, Aschaffenburger Straße, Haberlandstraße und Bamberger Straße gebildet wird und die weniger als 300 m vom ehemaligen Wohnort Ohnesorgs entfernt liegt, oder eine Benennung des knapp 10.000 m² großen „Parks am Schwimmbad“ zwischen Richard-Wagner-Straße und Krumme Straße, weniger als 500 m vom Ort des tödlichen Schusses (Krumme Str. 66/67) entfernt, denkbar. Das Bezirksamt sieht einer Stellungnahme der Bezirksverordnetenversammlung zum neuen Sachstand entgegen und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann      Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat


[1] Link: https://www.berlin.de/ba-spandau/_assets/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/dokumente/amtsblatt-fuer-berlin-nummer-7-vom-17-02-2017-auszug-av-benennung.pdf

[2] Weitere Informationen über Benennungen aus der NS Zeit siehe VzK 1255/3.


 

 
 

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