Drucksache - 0545/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird. Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für nur maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.
Der BVV ist bis 31.03.2018 zu berichten.
Begründung: Es gibt aktuell 870 mietpreis-und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin. Künstler*innen nach 8 Jahren der Nutzung eines solchen Ateliers auf den “freien Markt“ zu entlassen, ist keine Lösung des Ateliernotstandes von Berlin, sondern führt zu erheblichen beruflichen und sozialen Härten der Betroffenen. Besonders für Künstler*innen der freien Szene ist dies eklatant, wird doch hierdurch ein in acht Jahren aufgebautes Arbeits-und Lebensumfeld entzogen und künstlerische Karrieren unterbrochen und gefährdet. Denn das Atelier ist nicht nur Arbeitsraum sondern auch ein Ort, an dem sich Künstler*innen ein professionelles und familiäres Umfeld aufgebaut haben. Durch die drastisch gestiegenen Mieten in den letzten Jahren bedeutet der Verlust des Arbeitsstandortes mit all seinen Beziehungen letztlich auch den Verlust dieses beruflichen und familiären Umfeldes, denn Umzüge innerhalb eines Kiezes sind kaum noch möglich.
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