Drucksache - 0516/5  

 
 
Betreff: Ombudsstelle auch im Kitabereich einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Röder/Biewener/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
04.01.2018 
18. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat für die Einrichtung einer Ombudsstelle im Bereich Kita ähnlich wie dem Qualitäts- und Beschwerde-management Schule einzusetzen.

 

Der BVV ist bis 28.02.2018 zum zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement eingerichtet, an das sich Eltern bei Problemen mit der Schule oder der Kita wenden können. Die Mitarbeiter*innen sollen sich unbürokratisch um schnelle Lösungen bemühen und überwachen die Bearbeitung der Fälle durch die zuständigen Behörden.

 

Im Bereich Kita werden die Beschwerden an die entsprechenden Jugendämter und die Kita-Aufsicht weitergeleitet. Das Qualitäts- und Beschwerdemanagement verfügt zudem über eine Qualitätsbeauftragte, die sich allerdings ausschließlich um den Bereich Schule kümmert und eine beratende Funktion für die Schulen hat.

 

Für den Bereich Kita liegt die Zuständigkeit eindeutig bei der Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, an die sich die Eltern wenden können. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass den Eltern diese Zuständigkeitsregelung nicht immer bekannt ist und sie sich zunächst an die bezirklichen Jugendämter wenden. Die Mitarbeiter*innen des Jugendamts Charlottenburg-Wilmersdorf  versuchen bei Konflikte und Beschwerden zwischen Eltern und Kitas zu vermitteln, damit nicht in jedem Fall die Kita-Aufsicht eingeschaltet werden muss.

 

Eine Ombudsstelle, die wie im Antrag gefordert innerhalb einer Kita bei Beschwerden von Eltern vermittelt, erscheint kaum realisierbar, da alleine in Charlottenburg-Wilmersdorf rund 240 Kitas existieren. Bei größeren Trägern erfüllt diese Aufgabe zudem die trägerinterne Fachberatung.

 

In Hinblick auf eine Verbesserung der Beschwerdemöglichkeiten der Eltern sollte die Zuständigkeit der Kita-Aufsicht besser beworben werden und mit einer höheren Personalausstattung bei der Senatsverwaltung einhergehen.

 

Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz wird sich im Sinne des Antrages über eine bessere Öffentlichkeitsarbeit für die Kita-Aufsicht mit der zuständigen Senatorin in Verbindung setzen und über das Ergebnis im Jugendhilfeausschuss berichten.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Oliver Schruoffeneger Heike Schmitt-Schmelz

Bezirksstadtrat Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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