Ich frage das Bezirksamt:
- Warum hat die zuständige Stadträtin bis heute nicht die am 10.05.2017 gestellte Nachfrage zu Clearingverfahren in Bezug auf die Musikschule beantwortet, obwohl sie versprach die Fragen schriftlich zu beantworten?
- Ich frage daher nun erneut, hat es Clearingverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung gegeben zur Frage der möglichen Scheinselbstständigkeit von Musiklehrer*innen an unserer Musikschule?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Nachfragen:
- Wie beurteilt das Bezirksamt den Beschäftigtenstatus der geplanten Parkläufer als freie Mitarbeiter vor der Fragestellung einer möglichen Scheinselbstständigkeit?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Warum hat die zuständige Stadträtin bis heute nicht die am 10.05.2017 gestellte Nachfrage zu Clearingverfahren in Bezug auf die Musikschule beantwortet, obwohl sie versprach die Fragen schriftlich zu beantworten?
Werter Herr Dahl, ich bin ein wenig irritiert über diese Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Nachfrage (Nr. 3) habe ich bereits im Mai schriftlich beantwortet. Die entsprechende Auskunft wurde in die - durch das BVV-Büro - verschickte Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/0281/V eingearbeitet.
Diese ist hier nachzulesen: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8053
Gern wiederhole ich aber meine schriftliche Beantwortung noch einmal. Die Antwort auf Ihre Frage von damals lautete:
„Die Rentenversicherung kommt alle 5 Jahre und prüft die Honorarzahlungen,
die Zahlungen der Musikschule an die KSK, sowie unsere Feststellungen der Arbeitnehmerähnlichkeit, also ob es sich um rentenversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse handelt. Bisher gab es keine Beanstandungen.“
An dieser Sachstandmitteilung hat sich bis Dato nichts geändert. Ich kann Ihnen lediglich noch den genauen Zeitraum für die letzte versicherungsrechtliche Beurteilung der Honorarkräfte der Musikschule nennen: 01.01.2012 bis 31.12.2015.
2. Ich frage daher nun erneut, hat es Clearingverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung gegeben zur Frage der möglichen Scheinselbstständigkeit von Musiklehrer*innen an unserer Musikschule?
Siehe Beantwortung Frage Nr. 1.
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Siehe Beantwortung Frage Nr. 1.
Nachfragen:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt den Beschäftigtenstatus der geplanten Parkläufer als freie Mitarbeiter vor der Fragestellung einer möglichen Scheinselbstständigkeit?
Es handelt sich hierbei um Mittel, die im Rahmen des Paket C aus der AG Ressourcensteuerung für den Zweck „Parkläufer“ vom Bezirksamt beschlossen wurden. In welcher Form der Einsatz stattfinden wird steht noch nicht fest und befindet sich in der Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann
Bezirksstadträtin