Corona-Virus: Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes und des RKI.
Energiesparen: Energiesparportal des Berliner Senats, Maßnahmen zum Energiesparen in leichter Sprache, Entlastungspaket des Bundes in Gebärdensprache, Energieschuldenberatung, Mieterberatung des Bezirks
FamilienServiceBüro
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Welche Themen umfasst das sozialpädagogische Beratungsangebot im FamilienServiceBüro ?
Im FamilienServiceBüro bieten wir Ihnen umfassende sozialpädagogische Erstberatung an und orientieren uns dabei an den Bedarfen von Familien:
- zu Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit
- Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes
- Freizeit- und Unterstützungsangebote von Familien
- Beratung zur Betreuungsplatzsuche (Kita, Kindertagespflege)
- Unterstützung für Alleinerziehende
- Hilfe bei Konflikten und Krisen in der Familie
- Erstberatung bei Trennung und Scheidung
- Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)Wir sind gut vernetzt im Bezirk, informieren und vermitteln gern zu unterstützenden Angeboten.
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Wie kann ich die Vaterschaft anerkennen lassen und die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben ?
Wann kann ich die Vaterschaft beurkunden lassen und die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben?
- vor der Geburt
- nach der GeburtWo kann dies beantragen?
Bei uns im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
FamilienServiceBüro
Frankfurter Allee 35/37
10247 BerlinWie kann ich dies beantragen?
Telefonisch unter 030 / 90298 – 1414
per E-Mail an FSB@ba-fk.berlin.de
per Post an o.g. Adresse oder Einwurf in den Hausbriefkasten Aufgang A, 4. OGWelche Unterlagen werden benötigt?
- Kopien der Personalausweise beider Elternteile (Vor- und Rückseite) bzw. Pass mit Meldebescheinigung
- bei doppelter Staatsbürgerschaft bitte beide Personaldokumente einreichen
- Kopie der Geburtsurkunde des KindesvatersBei der Beurkundung vor der Entbindung fügen Sie bitte eine Kopie aus dem Mutterpass bei, der das voraussichtliche Entbindungsdatum entnommen werden kann.
Bei der Beurkundung nach der Entbindung benötigen wir bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. -
Wo bekomme ich den Nachweis für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) ?
Den Nachweis bzw. die Negativbescheinigung können Sie bei uns im
Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
FamilienServiceBüro
Frankfurter Allee 35/37
10247 Berlin
anfordern:
telefonisch unter 030 / 90298 – 1414
per E-Mail an FSB@ba-fk.berlin.de
per Post an o.g. Adresse oder Einwurf in den Hausbriefkasten Aufgang A, 4. OG.Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie Ihres Personalausweises bzw. Passes mit Meldebescheinigung
- ein formloser Antrag -
Wer hat Anspruch auf EG?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
• einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
• das Kind selbst betreuen und erziehen,
• die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
• nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt. -
Wann kann ich den Antrag auf Elterngeld stellen?
Ihren Antrag können Sie stellen, sobald Ihr Kind geboren ist. Bitte stellen Sie Ihren Elterngeldantrag rechtzeitig. Fehlende Unterlagen, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, können nachgereicht werden. Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung gewährt.
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Wie lange dauert die Bearbeitung meines Elterngeldantrages?
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 5 bis 8 Wochen, wenn Ihr Antrag vollständig mit allen relevanten Unterlagen hier vorliegt.
Bitte stellen Sie Ihren Elterngeldantrag rechtzeitig. -
Wann bekomme ich mein Elterngeld ausgezahlt?
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt.
Dementsprechend erfolgt auch die Zahlweise:
Elterngeld wird stets innerhalb des Lebensmonats Ihres Kindes überwiesen.Das Elterngeld wird jeden Dienstag vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zahlbar gemacht; die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse.
In der Regel ist das Elterngeld bis spätestens Montag der nächsten Woche auf den Konten verbucht.
Fällt der Geburtstag des Kindes – z.B. der 5. des Monats – auf einen Sonntag, wird das Elterngeld am darauffolgenden Dienstag, demnach am 7. des Monats, zahlbar gemacht und ist spätestens am Montag, dem 13. des Monats, auf Ihrem Konto.
Diese Zahlungsweise hat zur Folge, dass Ihr Elterngeld nicht immer am selben Tag des jeweiligen Monats auf Ihrem Konto eingeht. -
Wie erreiche ich die Elterngeldstelle?
Die Telefonsprechstunde der Elterngeldstelle findet Montag und Mittwoch jeweils von 10 bis 12 Uhr statt.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin / Ihres Ansprechpartners finden Sie hier”
Sie können sich auch per E-Mail an die Elterngeldstelle wenden.
Eine individuelle Beratung zum Elterngeld findet ausschließlich in der Elterngeldstelle statt.Allgemeine Fragen zum Elterngeld beantworten wir Ihnen im FamilienServiceBüro telefonisch unter 030/90298-1414 oder per E-Mail . Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13 bis 15 Uhr.
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Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
9:00 – 12:00
Montag bis Donnerstag
13:00 – 15:00
Aufgang A, Raum 4103
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- Tel.: (030) 90298-1414
- Fax: (030) 90298-4545
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