Betreuungsbehörde Friedrichshain- Kreuzberg

Sofern eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise- oder vollständig nicht mehr selbst erledigen kann (und sofern andere Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichen), kann das Betreuungsgericht nach §§ 1814 ff. BGB für diese eine rechtliche Betreuung einrichten. Die Betreuungsperson nimmt die rechtliche Vertretung wahr. Die Bestellung erfolgt durch einen Gerichtsbeschluss, der auch die erforderlichen Aufgabenbereiche bestimmt.

Weitergehende Informationen und Unterlagen zum Betreuungsrecht finden Sie auch hier.

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  1. Allgemeine Betreuungsangelegenheiten (Ermittlungen und Stellungnahmen vor- und im Umfeld von rechtlichen Betreuungen für das Amtsgericht)
  2. Beratung und Unterstützung zu betreuungsrechtlichen Angelegenheiten (Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten etc.)
  3. Unterschriftsbeglaubigung auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  4. Führen rechtlicher Betreuungen
  5. Registrierung und Gewinnung von Berufsbetreuer*innen

Eine ausführliche Beratung erhalten Sie nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten

Montag
9.00-12.00 Uhr

Donnerstag
9.00-12.00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Ihre Ansprechpersonen

  • Leitung

    Herr Sarge
    (030) 90298-2476
    m.sarge@ba-fk.berlin.de

  • Registrierung Berufsbetreuer

    Frau Benecke
    (030) 90298-2871
    j.benecke@ba-fk.berlin.de

  • Amtsbetreuung

    Herr Herzberg
    (030) 90298- 2082

    Frau Benecke
    (030) 90298-2871

  • Sachbearbeitung Betreuungssachen/ Vollmachtbeglaubigung

    Frau Rahn: (030) 90298-2677
    Frau Ortel: -2461
    Frau Menden: -2014
    Frau Koppe: -2003
    Frau Raue: -2459

  • Verwaltung

    Frau Radke: (030) 90298-2061
    Herr Celik -2389

  • Fax

    (030) 90298-2885

Kontakt

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Amt für Soziales