Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Bürgerämter in Friedrichshain-Kreuzberg
Aktuelle Hinweise zum Umgang mit der Corona-Pandemie in den Bürgerämtern
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Lage rund um die Corona-Pandemie weiterhin Einschränkungen für den Publikumsverkehr in den Bürgerämtern gibt.
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! Termine können Sie Online oder telefonisch über die Servicenummer 115 vereinbaren. Wir bieten auch eine Vielzahl an Dienstleistungen die Sie schriftlich abwickeln können.
Was geht schriftlich?
Folgende Dienstleistungen sind weiterhin nur schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung – Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise
- Auskunft aus dem Melderegister – Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise
- Beantragung von Führungszeugnissen – Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise
- Gewerbezentralregisterauskunft – Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
- Sperrung von Melderegisterauskünften
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden
- Anwohner-/Bewohner-/Gästeparkausweis
Nachfolgend finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ)
Eine Um- oder Anmeldung ist generell weder schriftlich noch per E-Mail oder online möglich. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie zur Vorlage eines Personaldokuments verpflichtet sind und die von uns erfassten Daten unterschreiben müssen. Dies dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter der zentralen Behördennummer 115 oder über das Internet:
https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
Natürlich sind Sie als deutscher Staatsbürger verpflichtet, ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen. Solange Sie auf dem Bild Ihres aktuellen Personalausweises/Reisepass zu erkennen sind, dienen auch kürzlich abgelaufene Dokumente als Nachweis Ihrer Identität.
Bei der Beantragung von neuen Dokumenten werden bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als vier Monate abgelaufen ist.
Beachten Sie die Hinweise des Bundesministerium des Innern:
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist weder schriftlich noch per E-Mail oder online möglich. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie zur Vorlage eines Personaldokuments verpflichtet sind und die von uns erfassten Daten unterschreiben müssen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der zentralen Behördennummer 115 oder über das Internet:
https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
Beantragte Personalausweise, Aufenthaltstitel, Reisepässe und Führerscheine können während der Öffnungszeiten nur mit einem Termin und auch nur in dem Bürgeramt abgeholt werden, bei dem die Beantragung durchgeführt worden ist. Beachten Sie dabei die Bearbeitungszeiten die Ihnen bei Beantragung mitgeteilt wurden.
Termine für die Abholung sind für
Bürgeramt 1, Yorckstr. 4-11
Bürgeramt 3, Frankfurter Allee 35/37
im Internet oder über die zentrale Behördennummer „115“ erhältlich.
Für das
Bürgeramt 2, Schlesische Str. 27A
können Termine zur Abholung von Dokumenten unter der Rufnummer (030) 90298-4928 vereinbart werden.
Hinweis zum Personalausweis:
Bitte holen Sie diesen erst ab, sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben.
Hinweis zum Führerschein:
Bei der Terminbuchung im Internet wählen Sie bitte “Personalausweis abholen”.
Es ist möglich, ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft online mithilfe der Online-Ausweisfunktion unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, können Sie das Führungszeugnis auch formlos schriftlich mit Unterschrift beantragen.
Ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft kosten 13,- €.
Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf eines unserer Konten mit Angabe des Verwendungszwecks „0932 00000 1968“ und Ihres Namens und Vornamens.
Postbank Berlin
IBAN: DE33 1001 0010 0003 4161 04 | BIC: PBNKDEFF
LBB/Berliner Sparkasse
IBAN: DE57 1005 0000 0610 0036 07 | BIC: BELADEBEXXX
Berliner Bank
IBAN: DE50 1007 0848 0512 7220 00 | BIC: DEUTDEDB110
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, wofür das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft benötigt wird, damit wir auch das richtige für Sie beantragen; zum Beispiel: „einfaches Führungszeugnis für den Arbeitgeber“ oder „erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“.
Ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, geben Sie bitte die Behörde und ggf. das Ihnen bekannte Geschäftszeichen an.
Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen wir in Kopie außerdem ein Schreiben der anfordernden Stelle, dass von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz vorgelegt werden muss.
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes (die Seite mit Ihren Daten und Ihrer Unterschrift) und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei.
Senden Sie die Unterlagen bitte per E-Mail an buergeramt@ba-fk.berlin.de oder per Post an
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bürgeramt Back-Office
Postfach 35 07 01
10216 Berlin
Bitte beachten Sie: Eine Meldebescheinigung ist keine An- oder Ummeldung, sondern ein Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift. https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/
Es ist leider noch nicht möglich, die Meldebescheinigung online zu beantragen. Bitte beantragen Sie die Meldebescheinigung daher formlos schriftlich mit Unterschrift.
Eine Meldebescheinigung kostet 10,- € (für Ehepartner und/oder Kinder unter 18 Jahren auf derselben Bescheinigung zuzüglich 5,00 EUR pro Person) .
Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf eines unserer Konten mit Angabe des Verwendungszwecks „0332 00056 8311“ und Ihres Namens und Vornamens.
Postbank Berlin
IBAN: DE33 1001 0010 0003 4161 04 | BIC: PBNKDEFF
LBB/Berliner Sparkasse
IBAN: DE57 1005 0000 0610 0036 07 | BIC: BELADEBEXXX
Berliner Bank
IBAN: DE50 1007 0848 0512 7220 00 | BIC: DEUTDEDB110
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, für welche Personen die Meldebescheinigung ausgestellt werden soll und wofür die Meldebescheinigung benötigt wird, damit wir Ihnen auch die richtige schicken. Zum Beispiel: „Einfache Meldebescheinigung mit meiner aktuellen Adresse“ oder „erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe meines Familienstatus.“
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes (die Seite mit Ihren Daten und Ihrer Unterschrift), eine zustellfähige Postanschrift (wenn dies nicht die Meldeanschrift in Berlin ist) und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei.
Senden Sie die Unterlagen bitte per E-Mail an buergeramt@ba-fk.berlin.de oder per Post an
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bürgeramt Back-Office
Postfach 35 07 01
10216 Berlin
Bitte schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular und eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses an buergeramt@ba-fk.berlin.de oder per Post an
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bürgeramt Back-Office
Postfach 35 07 01
10216 Berlin
Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120335/
Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren, lesen Sie bitte die Informationen unter:
https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/das-brauchen-Sie/Pin-Puk-Sperrkennwort/Pin-Puk-Sperrkennwort-node.html
Wollen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nachträglich freischalten lassen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter der zentralen Behördennummer 115 oder über das Internet:
https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
Bitte beachten Sie die von der Zulassungsstelle und dem Führerscheinbüro zur Verfügung gestellten Informationen unter:
https://www.berlin.de/labo/aktuelles/einschraenkung-des-dienstbetriebes-906965.php
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der zentralen Behördennummer 115 oder über das Internet:
https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
Das ist generell leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/
Liegt eine der folgenden genannten Voraussetzungen für die Übertragung nicht vor, ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig:
A) Alter Pass ist nicht mehr vorhanden
B) Die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt
C) Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und Ausstellungsdatum des neuen Passes liegen mehr als 6 Monate
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der zentralen Behördennummer 115 oder über das Internet:
https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt oder verlängert. Abgelaufene berlinpässe behalten erst einmal bis zum 28.02.2021 ihre Gültigkeit.
Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121742/
Über die Vergabe Ihrer Identifikationsnummer werden Sie vom Bundeszentralamt für Steuern durch ein Mitteilungsschreiben informiert. In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Wenn Sie Ihre Identifikationsnummer nicht finden, können Sie eine Mitteilung online unter
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. In dringenden Fällen können Sie diese auch persönlich bei Ihrem Finanzamt erfragen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://service.berlin.de/dienstleistung/329123/
Zusätzlich informieren wir Sie darüber, dass Steuerformulare bei den Berliner Finanzämtern ausliegen sowie unter Einkommen- und Lohnsteuerformulare als Download zur Verfügung stehen.
Kundenbefragung Berliner Bürgerämter
Ab Oktober 2020 startet in allen Berliner Bürgerämtern eine Online Kundenbefragung.
Die Teilnahme erfolgt über die Online-Terminvereinbarung.
Um unsere Arbeit in den Bürgerämtern weiter zu verbessern, freuen wir uns, wenn Sie sich einen Moment Zeit nehmen und an der Kundenbefragung teilnehmen.
Hinweise zur Datenerhebung
Mit folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten und die Ihnen nach Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO) der einzelnen Dienstleistungen können Sie auf Anfrage per E-Mail über folgende E-Mail: Bued-Redaktion@ba-fk.berlin.de erhalten.
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Zahlung mit EC-Karte/Girocard
Die Zahlung in den Bürgerämtern ist mit EC-Karte/Girocard, MasterCard, Maestro- und VISA-Karte jeweils mit PIN möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerämter Friedrichshain-Kreuzberg.
Die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Amt für Bürgerdienste ist gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur über folgende E-Mail-Adresse möglich: Post.Bued@ba-fk.berlin.de
Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.