Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigt sind ausländische Bürgerinnen und Bürger, die sich tatsächlich in Berlin aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen. Die Zuständigkeit und grundsätzliche Anspruchsberechtigung werden bei Nachfrage geklärt.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG können bei Bedarf sozialpädagogische Beratung vom Sozialdienst der Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.