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Schiedsamt

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Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sind derzeit vier Schiedspersonen tätig, deren Aufgabe darin besteht, Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durchzuführen. Die Schlichtungsverfahren dienen der vor- oder außergerichtlichen Streitschlichtung in bestimmten zivil- und auch strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt und vom Präsidenten des zuständigen Amtsgerichtes vereidigt.
Detaillierte Informationen rund um das Schiedsamt, insbesondere auch hinsichtlich des Aufgabengebietes bzw. der Zuständigkeit der Schiedspersonen, des Ablaufs eines Schlichtungsverfahrens und zu den entstehenden Kosten finden Sie auf der Internetseite der Landesvereinigung Berlin des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
Die im hiesigen Bezirk tätigen Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten, sondern die Kontaktaufnahme und die Terminsvereinbarungen erfolgen zunächst telefonisch. Die örtliche Zuständigkeit der Schiedspersonen richtet sich danach, wo der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat. Sollte dieses im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sein, so können Sie bei den nachfolgend aufgeführten Schiedspersonen oder bei der zuständigen Sachbearbeiterin für Schiedsamtsangelegenheiten im Rechtsamt (Frau Brandwein, Tel.-Nr. (030)90298-4136), die konkret für Ihre Angelegenheit zuständige Schiedsperson erfragen.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

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