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Schiedsamt

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sind derzeit vier Schiedspersonen tätig, deren Aufgabe darin besteht, Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durchzuführen. Die Schlichtungsverfahren dienen der vor- oder außergerichtlichen Streitschlichtung in bestimmten zivil- und auch strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt und vom Präsidenten des zuständigen Amtsgerichtes vereidigt.
Detaillierte Informationen rund um das Schiedsamt, insbesondere auch hinsichtlich des Aufgabengebietes bzw. der Zuständigkeit der Schiedspersonen, des Ablaufs eines Schlichtungsverfahrens und zu den entstehenden Kosten finden Sie auf der Internetseite der Landesvereinigung Berlin des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
Die im hiesigen Bezirk tätigen Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten, sondern die Kontaktaufnahme und die Terminsvereinbarungen erfolgen zunächst telefonisch. Die örtliche Zuständigkeit der Schiedspersonen richtet sich danach, wo der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat. Sollte dieses im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sein, so können Sie bei den nachfolgend aufgeführten Schiedspersonen oder bei der zuständigen Sachbearbeiterin für Schiedsamtsangelegenheiten im Rechtsamt (Frau Brandwein, Tel.-Nr. (030)90298-4136), die konkret für Ihre Angelegenheit zuständige Schiedsperson erfragen.
Übersicht der Schiedspersonen in Friedrichshain-Kreuzberg
Schiedsamtsbezirk Friedrichshain-Kreuzberg 1
Derzeit unbesetzt; Vertretung durch Herrn Borries
Schiedsamtsbezirk Friedrichshain-Kreuzberg 2
Herr Dieter Borries
Tel.: (030) 691 89 97; E-Mail: dieter.borries@berlin.de
Carl-Herz-Ufer 1, 10961 Berlin
Schiedsamtsbezirk Friedrichshain-Kreuzberg 3
Derzeit unbesetzt; Vertretung durch Frau Paul.
Schiedsamtsbezirk Friedrichshain-Kreuzberg 4
Frau Ute Paul
Tel.: (030) 427 92 53; E-Mail: pintopaul@web.de
Boxhagener Straße 121, 10247 Berlin
(Hinweis: Die Zuständigkeit der Schiedsperson richtet
sich immer nach dem Wohnsitz des Antragsgegners)
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