Allgemeine materielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf diese Hilfeleistung haben Personen, die
  • die Rentenaltersgrenze erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, d.h. nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können

sofern, sie ihren Lebensunterhalt, wie Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und Heizung nicht bzw. nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften müssen ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird von einem wechselseitigen füreinander Einstehen in finanziellen Notsituationen ausgegangen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt, wie Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und Heizung nicht beziehungsweise nicht ausreichend aus eigenen Einkommen und Vermögen decken können. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften müssen ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen für die Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird von einem wechselseitigen und füreinander Einstehen in finanziellen Notsituationen ausgegangen.

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, welche umgangssprachlich auch als Sozialhilfe bekannt ist, haben Personen, die die Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die vorübergehend – jedoch nicht dauerhaft – erwerbsgemindert sind, d.h. nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.

Personen, die erwerbsfähig sind, können beim JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg einen Antrag auf AlgII – Grundsicherung für Arbeitssuchende stellen. Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen oder diejenigen, die die Rentenaltersgrenze erreicht haben, können Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.

erforderliche Unterlagen

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (siehe unter “Formulare”)
  • Gültige Personaldokumente gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Formulare

  • Antrag auf Sozialhilfe - Antragsbogen A -

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Anlage 1 über Unterhalt zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (170.9 kB)

  • Anlage 2 für Ausländer*innen / Asylbewerber*innen

    PDF-Dokument (578.7 kB)

  • Anlage 3 über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (517.1 kB)

  • Anlage 6 über Mietschulden zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (617.8 kB)

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII

    PDF-Dokument (495.6 kB)

  • Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

    während des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung

    PDF-Dokument (211.0 kB)

  • Erklärungen zum Antrag auf Grundsicherung in leichter Sprache

    PDF-Dokument (753.5 kB)
    Dokument: AWO Büro Leichte Sprache Berlin. Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.