Allgemeine materielle Hilfen

Geld

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf diese Leistung haben Personen, die
  • das 66. Lebensjahr vollendet haben,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, d.h. das sie nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Dies gilt, wenn sie ihren Lebensunterhalt wie Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und Heizung nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften müssen dafür ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen einsetzen.

  • Erklärungen zum Antrag auf Grundsicherung in leichter Sprache

    PDF-Dokument (753.5 kB)
    Dokument: AWO Büro Leichte Sprache Berlin. Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.

Stempel mit der Aufschrift 'Sozialhilfe' auf einem gedruckten Dokument

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Anspruch auf diese Leistung haben
  • alleinstehende Personen, die eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung beziehen,
  • Altersrentner*innen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jünger als 65),
  • Kinder in Verwandtenpflege, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jünger als 15).

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und Heizung nicht oder nicht ausreichend aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen können. Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften müssen dafür ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen einsetzen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Antragsformular sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen können Sie entweder postalisch einreichen oder persönlich in unseren Briefkasten (Foyer 2. Etage) in der Yorckstraße einwerfen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (siehe unter “Formulare”)
  • Gültige Personaldokumente (Personal- oder Reisepass) gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Welche Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Formulare für die Antragsstellung

  • Antrag auf Sozialhilfe - Antragsbogen A -

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Anlage 1 über Unterhalt zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (170.9 kB)

  • Anlage 2 für Ausländer*innen / Asylbewerber*innen

    PDF-Dokument (578.7 kB)

  • Anlage 3 über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (517.1 kB)

  • Anlage 6 über Mietschulden zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (617.8 kB)

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII

    PDF-Dokument (495.6 kB)

  • Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

    während des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung

    PDF-Dokument (211.0 kB)