“Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.” (Artikel 34 der Verfassung von Berlin)
Im Abgeordnetenhaus von Berlin ist der Petitionsausschuss die Instanz, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung schützen soll. Auf Bezirksebene ist es der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.
Durch die verfassungsmäßige Grundlage kommt diesem Ausschuss als wichtiges basisdemokratisches Element unseres politischen Systems eine besondere Stellung zu.
Niemandem darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechts ein Nachteil entstehen.