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Allgemein

“Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.” (Artikel 34 der Verfassung von Berlin)

Im Abgeordnetenhaus von Berlin ist der Petitionsausschuss die Instanz, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung schützen soll. Auf Bezirksebene ist es der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.

Durch die verfassungsmäßige Grundlage kommt diesem Ausschuss als wichtiges basisdemokratisches Element unseres politischen Systems eine besondere Stellung zu.

Niemandem darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechts ein Nachteil entstehen.

Eingabeberechtigt

Jede und Jeder, das heißt auch

  • Migrantinnen und Migranten
  • Minderjährige Personen
  • Personen, für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt worden ist.
    Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Bezirks hat das Recht sich schriftlich an diesen Ausschuss zu wenden, wenn sie oder er ein Anliegen hat, welches die Zuständigkeit der Bezirksverwaltung und somit der Bezirksverordnetenversammlung betrifft.

Notwendige Angaben

Die Eingabe oder Beschwerde muss mit Ihrem Namen und Ihrer vollständigen Adresse versehen sein. Dies ist auch bei Eingaben erforderlich, die per E-Mail übersandt werden. Bei Eingaben von mehreren Personen oder Gruppen genügt die Angabe für eine Person als Ansprechpartner/in für den Ausschuss.

Es erleichtert dem Ausschuss die Arbeit, wenn Kopien von Bescheiden oder anderen wichtigen Unterlagen (in Fotokopie) beigefügt werden und die Absenderin/der Absender telefonisch und/oder per E-Mail erreichbar ist.

Das Verfahren

An die Bezirksverordnetenversammlung gerichtete Eingaben und Beschwerden werden dem Ausschuss direkt zugeleitet.
Sollte es sich um eine überbezirkliche Angelegenheit handeln, kann die Eingabe an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses weitergeleitet werden.

Der Ausschuss ist berechtigt:

  • die Petenten und andere Personen anzuhören
  • Auskünfte beteiligter Behörden, insbesondere dem Bezirksamt, einzuholen
    Nach Einholung der erforderlichen Auskünfte und/oder Unterlagen entscheiden die Ausschussmitglieder nach pflichtgemäßen Ermessen in ihrer teilweise öffentlichen Sitzung.

Sofern der Grund Ihrer Eingabe oder Beschwerde nicht personenbezogen ist, können, mit einem entsprechenden HInweis Ihrerseits, Auskünfte bei Dritten auch ohne Angabe Ihrer persönlichen Angaben eingeholt werden.

Beispiele

In welchen Angelegenheiten der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tätig werden kann:

  • Konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Effektivität und Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln
  • Verzögerte oder nicht sachgerechte Bearbeitung eines Anliegens durch Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes Friedrichshain – Kreuzberg
  • Beschwerden über den Zustand öffentlicher Grünanlagen, öffentlichen Straßenlandes, von Gedenktafeln oder anderem öffentlichen Eigentum

In welchen Angelegenheiten der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden +nicht+ tätig werden kann:

  • Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen wegen der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit der Gerichte
  • Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen
  • Angelegenheiten der Senatsverwaltungen
  • Kontrolle von Verwaltungen anderer Bundesländer oder des Bundes (z. B. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Arbeitsämter, Bundeswehr)

Kontakt

Ihr schriftliche Eingaben oder Beschwerde richten Sie bitte

online

an das
Büro der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain–Kreuzberg
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Yorckstr. 4 –11
10965 Berlin