Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, allgemein UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) genannt, ist die erste verbindliche Völkerrechtsquelle zur Konkretisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung. Sie besteht aus zwei völkerrechtlichen Verträgen, nämlich dem Übereinkommen selbst sowie einem Fakultativprotokoll. Die Konvention wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet.
UN-Behindertenrechtskonvention
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