Öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Da der Adressat
UIW LUX S.à r.l. SICAV-RAIF
unter der zuletzt bekannten Anschrift
3 Heienhaff, 7136 Senningerberg (Luxemburg)
nicht erreicht werden konnte und eine Zustellung auf anderem Wege nicht möglich war, wird das nachfolgend bezeichnete Schriftstück gemäß § 10 Abs. 1 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Bezeichnung des Schriftstücks: Anordnung Nr. 2025/2755 vom 29.06.2026

Mit dem Aushang dieser Bekanntmachung gilt das Schriftstück gemäß § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt. Die Zustellung wird zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt angesehen.
Das Schriftstück kann während der üblichen Dienstzeiten bei der folgenden Stelle eingesehen werden:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Dienstgebäude Yorckstr. 4-11, 10969 Berlin, Zimmer 1007.
Rechtsbehelfsfristen beginnen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 VwZG mit dem Tag der als bewirkt geltenden Zustellung.
Berlin, 23.09.2026

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Bauen, Planen, kooperative Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
FB. Bau- und Wohnungsaufsicht

Da der Adressat
I-Wohn 8 S.a.r.l.
unter der zuletzt bekannten Anschrift
Rue Guillaume J.Kroll 12C, 1882 Luxemburg
nicht erreicht werden konnte und eine Zustellung auf anderem Wege nicht möglich war, wird das nachfolgend bezeichnete Schriftstück gemäß § 10 Abs. 1 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Bezeichnung des Schriftstücks: Anordnung Nr. 2025/2755 vom 29.06.2026

Mit dem Aushang dieser Bekanntmachung gilt das Schriftstück gemäß § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt. Die Zustellung wird zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt angesehen.
Das Schriftstück kann während der üblichen Dienstzeiten bei der folgenden Stelle eingesehen werden:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Dienstgebäude Yorckstr. 4-11, 10969 Berlin, Zimmer 1007.
Rechtsbehelfsfristen beginnen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 VwZG mit dem Tag der als bewirkt geltenden Zustellung.
Berlin, 23.09.2026

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Bauen, Planen, kooperative Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
FB. Bau- und Wohnungsaufsicht

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin