Öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Da der Adressat
Christoffer von Ertzdorff
unter der zuletzt bekannten Anschrift
Tempelherrenstr. 21, 10961 Berlin
nicht erreicht werden konnte und eine Zustellung auf anderem Wege nicht möglich war, wird das nachfolgend bezeichnete Schriftstück gemäß § 10 Abs. 1 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Bezeichnung des Schriftstücks: Anordnung Nr. 2025/ 3122 vom 24.04.2026
Mit dem Aushang dieser Bekanntmachung gilt das Schriftstück gemäß § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt. Die Zustellung wird zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt angesehen.
Das Schriftstück kann während der üblichen Dienstzeiten bei der folgenden Stelle eingesehen werden:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachberiech Bau- und Wohnungsaufsicht, Dienstgebäude Yorckstr. 4-11, 10969 Berlin, Zimmer 2003.
Rechtsbehelfsfristen beginnen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 VwZG mit dem Tag der als bewirkt geltenden Zustellung.

Berlin, 04.05.2026

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin