Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

  • Foto Familien

    Familien

  • Foto Spielende Kinder

    spielende Kinder

  • Foto Lachender Junge

    Lachender Junge

  • Foto Kinder

    Kinder

  • Foto Kinder

    Obstpause

  • Foto Familien

    sitzende Familien

Sozialpädiatrische Zentren/ Kinder- und Jugendambulanzen (SPZ)

Sozialpädiatrische Zentren/ Kinder- und Jugendambulanzen arbeiten wohnortnah und sind an verschiedenen Standorten in Berlin zu finden. Sie werden von freien Trägern betrieben.

Sozialpädiatrische Zentren arbeiten mit Kindern aller Altersstufen, die Entwicklungsstörungen bzw. drohende oder vorhandene Behinderungen haben. Das können zerebrale Bewegungsstörungen, Mehrfachbehinderungen, geistige Behinderungen, genetische oder neurologische Erkrankungen, Wahrnehmungsstörungen, Sprachstörungen, emotionale Störungen u.a. sein.

In den Einrichtungen arbeiten medizinische, therapeutische und (heil)-pädagogische Fachkräfte unter ärztlicher Leitung zusammen.
Für die Untersuchung und Behandlung ihres Kindes benötigen Sie einen Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes (z. B. Kinderarzt).

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - KJGD

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg/Gesundheitsamt.
Die Einrichtung bietet ärztliche Untersuchungen für Kinder zur Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen.
Für die Untersuchung ihres Kindes benötigen Sie keinen Überweisungsschein / oder Krankenversicherung.

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst - KJPD

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg/Gesundheitsamt.
Die Einrichtung bietet Beratung und Unterstützung für Kinder, Jungendliche und deren Eltern bei Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Erkrankungen, geistiger oder seelischer Behinderung, Entwicklungsverzögerungen.

Für die Untersuchung ihres Kindes benötigen Sie keinen Überweisungsschein / oder Krankenversicherung.

Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche

Die Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg/Gesundheitsamt.
Die Einrichtung bietet für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahre aus allen Berliner Bezirken Untersuchungen und Beratungen an, um Hörstörungen und deren Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.

Für die Untersuchung ihres Kindes benötigen Sie keinen Überweisungsschein / oder Krankenversicherung.

Beratungsstelle für Sehbehinderte

Die Beratungsstelle für Sehbehinderte ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Mitte/Gesundheitsamt.

Die Einrichtung bietet für Menschen aus allen Berliner Bezirken Untersuchungen und Beratungen an, z.B. zur Förderung sehbehinderter Kinder in der Familie, Kita und Schule.

Für die Untersuchung ihres Kindes benötigen Sie keinen Überweisungsschein / oder Krankenversicherung.

Beratungsstelle für Sprachbehinderte

Die Beratungsstelle für Sprachbehinderte ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Reinickendorf/Gesundheitsamt.
Die Einrichtung bietet für Menschen aus allen Berliner Bezirken Untersuchungen und Beratungen an, z.B. logopädische Untersuchungen zu Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen oder Beratung von Eltern sprachbehinderter Kinder.

Für die Untersuchung ihres Kindes benötigen Sie keinen Überweisungsschein / oder Krankenversicherung.

Kitaplätze/ Integrationskitas

Kinder mit Behinderungen haben, wie alle Kinder, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz.
Um eine geeignete Einrichtung für Ihr Kind zufinden, können Sie sich an Birgit Freier oder Romanus Flock wenden (siehe Kontaktspalte).

  • Ihr Kind benötigt eine zusätzliche Förderung in der Kita?
  • Welche Kita ist geeignet für mein Kind?
  • Entwicklungsbegleitung und Schulvorbereitung
  • Feststellungsausschuss: “wesentlich erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe”

Teilhabefachdienst Jugend

Der Teilhabefachdienst ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg im Jugendamt.

Er ist ab dem 01.01.2020 vorläufig zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX), für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII für Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr mit körperlich und/oder geistigen Behinderungen.

Regionaler sozialpädagogischer Dienst (RSD) Familienunterstützende Hilfen und Kinderschutz