Hier mehr Infos zu Fördermitteln aus den Berliner Strukturfonds.
EU-Förderprogramme 2021-2027

Bild: M. Kesting
Die Fördermöglichkeiten der EU für die Jahre 2021-2017 lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien einteilen:
1.Die Strukturfonds zur Umsetzung der sogenannten Kohäsionspolitik, deren allgemeines Ziel der Zusammenhalt zwischen Mitgliedsstaaten und Regionen ist.
2. Die sonstigen Förderprogramme, auch Aktionsprogramme genannt, welche spezifische EU-Strategien unterstützen.
3. Das Wiederaufbauinstrument Next Generation EU
Der grundsätzliche Unterschied:
Nachdem man sich in Brüssel auf europäische Schwerpunkte geeinigt hat, werden spezifische Programme der Strukturfonds dann auf regionaler und lokaler Ebene (z.B. Berlin und Bezirke) nach eigenen Schwerpunkten entwickelt und verwaltet. Projekte werden also direkt auf Ebene der Bundesländer und/oder Kommunen beantragt und umgesetzt. Die Strukturfonds haben ein erhebliches Mittelvolumen.
Für Berlin relevant sind der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus), Vereinfacht gesagt ist der EFRE die “Hardware” (z.B. ein Schulgebäude) und der ESF + die “Software” (z.B. eine Bildungsmaßnahme).
Allerdings ist bisher (Stand Juni 2021) noch nicht vollständig klar welche Berliner Programme wann starten werden. Allerdings gibt es mittlerweile in den Entwürfen der sog. “Operationellen Programme” Vorschläge für mögliche Förderinstrumente. Die Berliner “OP’s” dürften aber erst im September 2021 beschlossen werden. Die Programme dürften zum großen Teil erst ab dem zweiten Quartal 2022 wirksam werden.
Die Förderprogramme werden im europäischen Wettbewerb von der Europäischen Kommission oder beauftragten Nationalagenturen vergeben und sind meistens transnational d.h. sie werden mit Partnern aus unterschiedlichen Ländern in unterschiedlichen Ländern umgesetzt. Im Vergleich zu den Strukturfonds sind die Mittel, im Vergleich zu den Strukturfonds, meist gering (Ausnahme das Forschungsprogramm Horizon Europe).
Strukturfonds und Förderprogramme werden aus dem regulären Haushalt der EU („Mehrjähriger Finanzrahmen“) finanziert.
Bei*„Next Generation EU“* handelt sich um ein zeitlich befristetes Haushaltsinstrument. Es wird den Mitgliedstaaten Zuschüsse bzw. Kredite zur Verfügung stellen, um Investitionen und Reformen durchzuführen. Oberstes Ziel dieser Maßnahmen ist die Bekämpfung der sozio-ökonomischen Folgen der Pandemie. Für „Next Generation EU“ wird sich die EU zum ersten Mal in ihrer Geschichte Geld am Kapitalmarkt leihen.