Das Europareferat in der Senatskanzlei vergibt regelmäßig Projektzuwendungen. Die Förderungen erfolgen unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin bzw. den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Hiernach sind Zuwendungen freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Förderungen erfolgen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder in Ausnahmefällen der Vollfinanzierung. Die Form der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber festgelegt.