Projektförderungen

Das Europareferat in der Senatskanzlei vergibt regelmäßig Projektzuwendungen. Die Förderungen erfolgen unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin bzw. den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Hiernach sind Zuwendungen freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Förderungen erfolgen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder in Ausnahmefällen der Vollfinanzierung. Die Form der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber festgelegt.

Zwei Hände, die einen Globus halten.

Europapolitische Öffentlichkeitsarbeit

Ziel der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit ist es, zur Förderung des Europagedankens bei den Berlinerinnen und Berlinern beizutragen und die Solidarität untereinander zu stärken. Weitere Informationen

Logo der Oder-Partnerschaft

Projektförderungen Oder-Partnerschaft

Ziel der Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft ist es, einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze zu leisten. Weitere Informationen

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Anträge'

Antragsunterlagen

Muster Beantragung, wichtige Hinweise, Formulare Weitere Informationen

Zahlennachweis für die Abrechnung von Zuwendungen

Abrechnung von Projekten

Muster für die Abrechnung bewilligter Projekte. Weitere Informationen