Alle fünf Jahre entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in der Europawahl über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Vom 6. bis 9. Juni 2024 fanden die letzen Wahlen statt, die über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments in den Jahren 2024 – 2029 entschieden. Die Wahlbeteiligung in Berlin lag bei 62,2 %. Zu den Berliner Wahlergebnissen
Das neu gewählte Europäische Parlament (EP) hat 720 Sitze. Deutschland hat davon 96 Sitze. Mit Stand Juli 2024 sind 8 Fraktionen im Europäischen Parlament vertreten, 33 Personen sind fraktionlos.
Folgende Fraktionen haben sich im Europäischen Parlament gebildet:
- EVP – Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- S&D – Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
- PfE – Patriots for Europe
- EKR – Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Renew Europe – Renew Europe Group
- Grüne/EFA – Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
- The Left – Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL
- ESN – Europe of Sovereign Nations
Übersicht der im Europäischen Parlament vertreten Personen mit Berliner Wohnsitz
Wie geht es jetzt weiter?
Die erste Plenartagung der neuen Legislaturperiode wird vom 16. bis 19. Juli in Straßburg stattfinden. Vor dieser Sitzung werden die neugewählten Abgeordneten Fraktionen auf der Grundlage gemeinsamer politischer Vorstellungen bilden.
Auf der ersten Plenartagung wird das Parlament seinen neuen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und seine Quästoren wählen. Auch wird es über die Anzahl der Abgeordneten entscheiden, die in den einzelnen Ausschüssen des Parlaments sitzen werden. Aktualisierung: Roberta Metsola wurde im Juli 2024 für eine zweite Amtszeit von zweieinhalb Jahren als Präsidentin des Europäischen Parlaments wiedergewählt.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Abgeordneten über die Wahl eines neuen Präsidenten der Europäischen Kommission abstimmen (Aktualisierung: Am 18.7. hat das Europäische Parlament Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt). Dann werden sie die Kandidaten für das Amt eines Mitglieds der Kommission in öffentlichen Anhörungen bewerten. Die neue Kommission muss in einer Plenarabstimmung die Zustimmung des Parlaments erhalten, um ihr Amt antreten zu können. (Quelle: Das Europäische Parlament/Nach der Wahl).