Für die aktuellen Antragsformulare wenden Sie sich bitte an das Fachreferat unter kontakt@europa.berlin.de
Antragsmuster und Hinweise
Die Förderung von Projekten erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. den Ausführungsvorschriften zur LHO, §§ 6, 34 23, 44. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zielstellungen der jährlichen Aufrufe sind zu berücksichtigen.
Förderanträge können nur geprüft werden,
- wenn diese im Original mit Unterschrift eingehen (d.h. der Antrag nur per Mail reicht nicht aus),
- wenn die Antragsunterlagen vollständig sind (alle Anlagen, alle Fragen im Antrag beantworten, alle Nachweise beifügen, Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin prüfen),
- wenn der Antrag in deutscher Sprache erfolgt.
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Merkblatt Zuwendungen
PDF-Dokument (3.4 MB) - Stand: 03_2025
Kontakt
Der Regierende Bürgermeister
Senatskanzlei
Europaangelegenheiten
Abteilungsleitung
Lothar Konrad Sattler
Leitung Europabereich Berlin
Martina Petri
Kontaktinformationen und Mitarbeiterstab
Leitung Berliner Büro in Brüssel
Dr. Volker Löwe
Kontaktinformationen und Mitarbeiterstab