Antragsmuster und Hinweise

Die Förderung von Projekten erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. den Ausführungsvorschriften zur LHO, §§ 6, 34 23, 44. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zielstellungen der jährlichen Aufrufe sind zu berücksichtigen.

Förderanträge können nur geprüft werden,

  • wenn diese im Original mit Unterschrift eingehen (d.h. der Antrag nur per Mail reicht nicht aus),
  • wenn die Antragsunterlagen vollständig sind (alle Anlagen, alle Fragen im Antrag beantworten, alle Nachweise beifügen, Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin prüfen),
  • wenn der Antrag in deutscher Sprache erfolgt.

Für die aktuellen Antragsformulare wenden Sie sich bitte an das Fachreferat unter kontakt@europa.berlin.de

  • Merkblatt Zuwendungen

    PDF-Dokument (3.4 MB) - Stand: 03_2025

Datei in Datenbank - Laptop mit Ringmappen

Hinweise zur Transparenzdatenbank des Landes Berlin
Vor Antragstellung müssen sich potentielle Zuwendungsempfangende in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eintragen.
Wer muss sich eintragen, wer nicht und welche Daten sind zwingend? Nähere Informationen

Frau arbeitend an ihrem Schreibtisch mit Dokumenten und Laptop

Projektabrechnung

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister
Senatskanzlei
Europaangelegenheiten

Abteilungsleitung
Lothar Konrad Sattler

Leitung Europabereich Berlin
Martina Petri
Kontaktinformationen und Mitarbeiterstab

Leitung Berliner Büro in Brüssel
Dr. Volker Löwe
Kontaktinformationen und Mitarbeiterstab