- Die Transparenzdatenbank
Vor Antragstellung müssen sich potentielle Zuwendungsempfangende in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eintragen. Wer muss sich eintragen, wer nicht und welche Daten sind zwingend? Nähere Informationen
- Personalkosten/Honorare
Sofern Sie Personalkosten (eigenes Personal oder Honorarkräfte) für das Projekt einrechnen, müssen die Kosten hierfür begründet/belegt und aufgeschlüsselt werden (Stundensatz x Stundenzahl). Bei eigenem Personal, gilt das Besserstellungsverbot gegenüber dem Öffentlichen Dienst. Hier ist der TV -L als Vergleichsgrundlage zu nutzen. Bei Honorarkräften gibt es je nach Zweig (Grafik, künstlerischer Bereich, Training etc.) Honorarempfehlungen bzw. Honoraruntergrenzen. Dies sind bei Bedarf aktuell zu recherchieren, zu belegen und zu begründen. Honorarbeispiele: Zur Honorarregelung für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Landes Berlin (Bandbreitenregelung), 2019. Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt. www.bdvt.de Honorarempfehlung 2020 für Training, Beratung und Coaching. Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen