Sollten sich im Rahmen der Antragsstellung Fragen ergeben, melden Sie sich frühzeitig unter den angegebenen Kontaktdaten. Es können nur Anträge geprüft werden, die fristgerecht und vollständig eingereicht sind.
Antragsmuster und Hinweise
Die Förderung von Projekten erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. den Ausführungsvorschriften zur LHO, §§ 6, 34 23, 44. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zielstellungen der jährlichen Aufrufe sind zu berücksichtigen.
Förderanträge können nur geprüft werden,
- wenn diese schriftlich erfolgen (d.h. der Antrag nur per Mail reicht nicht aus, die Unterlagen (Antrag und Finanzplan) müssen mit Originalunterschrift per Post eingehen),
- wenn die Antragsunterlagen vollständig sind (alle Anlagen, alle Fragen im Antrag beantworten, alle Nachweise beifügen, Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin prüfen),
- wenn der Antrag in deutscher Sprache erfolgt.
Muster / Antragsformulare
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Merkblatt Zuwendungen - eine Information des Europabereichs der Senatskanzlei
PDF-Dokument (3.4 MB) - Stand: 01_2025
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Antragsmuster 2025
DOCX-Dokument (67.4 kB)
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Muster Finanzplan 2025
XLSX-Dokument (20.7 kB)
Kontakt
Der Regierende Bürgermeister
Senatskanzlei
Europaangelegenheiten
Abteilungsleitung
Lothar Konrad Sattler
Leitung Europabereich Berlin
Martina Petri
Kontaktinformationen und Mitarbeiterstab
Leitung Berliner Büro in Brüssel
Dr. Volker Löwe
Kontaktinformationen und Mitarbeiterstab