Förderung von Europa-Projekten

Berlin bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Städte und Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Berlin arbeitet mit anderen europäischen Städten und Regionen zusammen (Auszug aus der Berliner Verfassung).

Vor diesem Hintergrund erfolgen jährlich Aufrufe zur Förderung von Berliner Europaprojekten.

Für das Jahr 2025 vergibt der Europabereich der Berliner Senatskanzlei insgesamt bis zu 150.000 € für Berliner Projekte, Initiativen und Ideen, die sich an die vielfältige Stadtgesellschaft richten. Für den aktuellen Aufruf können bis zum 06.03.2025 Anträge eingereicht werden.

Zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Projektförderung

Europa in der Mitte der Gesellschaft: Förderungen von Berliner Europaprojekten 2025

  • Was wird gefördert?

    Gesucht werden Projekte, Ideen und Initiativen, die zwischen dem 1.4.2025 bis max. 31.12.2025 stattfinden und sich folgenden Schwerpunkten widmen:

    • den europäischen Zusammenhalt erlebbar machen,
    • Begegnungen zwischen Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern ermöglichen und damit Verständnis und Toleranz fördern,
    • einen kreativen Zugang zu europäischen Werten und der Geschichte der EU schaffen,
    • zur Stärkung von Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit und zur Wahrung der Menschenrechte beitragen und damit einen Beitrag zur Verankerung der europäische Idee leisten und die Identifikation mit dem europäischen Gemeinschaftsprojekt fördern.

    Alle Angebote sollten niedrigschwellig ausgerichtet sein und wenig bis keine Vorkenntnisse zur EU bzw. der europäischen Politik benötigen. Die Teilnahme an den einzelnen Projekten sollte unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft mit oder ohne Behinderungen möglich sein oder sich alternativ konkret an entsprechende Zielgruppen richten, um allen Interessierten einen Zugang zu ermöglichen. Bei den Formaten gibt es keine Vorgaben. Es sind ebenso digitale wie analoge bzw. hybride Angebote förderfähig. Projekte müssen in Berlin stattfinden bzw. unter mehrheitlicher Beteiligung von Berlinerinnen und Berlinern. Die Einbindung von wiederkehrenden EU-Ereignissen (z.B. EU-Projekttag der Schulen, Europäischer Sprachentag, Berliner Europawochen, Europäischer Nachbarschaftstag etc.) ist erwünscht.

  • Wer kann sich bewerben?

    Zuwendungen sind nur an Stellen außerhalb der Berliner Verwaltung möglich. Bewerben können sich Vereine (auch Fördervereine von Schulen), Einzelpersonen (ab 18 Jahre) und anderweitige gemeinnützige Organisationen mit Sitz/Büro in Berlin.

  • Wie kann man sich bewerben?

    Anträge sind unter Nutzung der verbindlichen Antragsmuster mit Finanzplan und Projektkonzept bis zum 06.03.2025 schriftlich mit Originalunterschriften per Post bei der Senatskanzlei einzureichen.
    Postadresse:
    Der Reg. Bürgermeister von Berlin
    Senatskanzlei, I D 4
    Jüdenstr. 1
    10178 Berlin

    Parallel ist der Antrag mit Anlagen auch per Mail zuzuleiten.

  • Wie hoch ist die maximale Einzelförderung?

    Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 €. Grundsätzlich ist nur eine Teilfinanzierung vorgesehen. Der Eigenanteil beträgt mind. 10 %. Weitere Partner und damit zusätzliche Drittmittel sind möglich. Ebenso können verschiedene Vereine oder Einrichtungen für ein Projekt kooperieren, für den Antrag muss aber ein Partner federführend und damit Antragsteller sein.

  • Was ist förderfähig?

    Ausgaben bzw. Kosten können nur gefördert werden, sofern sie zwingend für die Durchführung des eingereichten Vorhabens notwendig und in Art und Höhe angemessen sind. Grundsätzlich sind Personalausgaben von Stammpersonal nicht zuwendungsfähig, da diese Personalausgaben nicht zusätzlich durch das Projekt verursacht werden. Weitere Hinweise ergeben sich im Merkblatt für Zuwendungen des Europabereichs.

  • Wann wird über die Anträge entschieden?

    Im Laufe des März 2025 wird der Europabereich der Senatskanzlei eine Entscheidung über zuwendungsfähige Projekte treffen. Über nicht förderfähige bzw. nicht bewilligte Projekte wird parallel mit einer Absage informiert.

  • Fragen zur aktuellen Ausschreibung?

    Bei Fragen zur aktuellen Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

    Ref. Europaangelegenheiten der Senatskanzlei
    Mail
    Tel. 9026 2754