Zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens nikotinhaltiger Lebensmittel.
Mitteilungen und Veröffentlichungen der amtlichen Lebensmittelaufsicht
Amtliche Mitteilungen / Bekanntmachungen
Der Fachbereich für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht informiert auf dieser Seite über die hier erlassenen und im Berliner Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinverfügungen zur Wahrung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Allgemeinverfügungen
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Untersagung des Inverkehrbringens nikotinhaltiger Lebensmittel
PDF-Dokument (472.2 kB) - Stand: 28.05.2026
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Untersagung des Inverkehrbringens Cannabidiol (CBD)-haltiger Lebensmittel
Zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens CBD-haltiger Lebensmittel und solcher Lebensmittel, die aus oder mit Bestandteilen der Nutzhanfpflanze Cannabis sativa L. (außer deren Samen, Hanfsamenmehl, Hanfsamenöl oder entfettete Samen) hergestellt worden sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin am 9. Juni 2023 (73. Jahrgang Nr. 25)
PDF-Dokument (475.0 kB) - Stand: 31.03.2023
Information der Öffentlichkeit über festgestellte Verstöße
Die zuständigen Überwachungsbehörden sind gemäß § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Feststellung bestimmter Verstöße zu informieren. Hierunter fallen:
- Die Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB.
- Das Vorhandensein eines nach Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs in einem Lebensmittel oder Futtermittel.
- Sämtliche schweren (nicht unerheblichen) oder wiederholten Verstöße gegen Hygienevorschriften oder sonstigen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Gesundheits- oder Verbraucherschutz (Täuschung) dienen und für die ein Bußgeld von über 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat erwartet werden kann.
Die hier bereitgestellten Informationen betreffen ausschließlich Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und sind nach sechs (6) Monaten wieder zu entfernen.
WICHTIGER HINWEIS:
Die hiesigen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der aktiven Verbraucherinformation und sind nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben zu verstehen. Öffentliche Warnungen vor Erzeugnissen, die insbesondere als gesundheitsgefährdend oder in erheblichen Maße irreführend eingestuft wurden, finden Sie auf dem Portal: www.lebensmittelwarnung.de
- Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. stellt eine Übersicht hinsichtlich der Veröffentlichungspraxis durch die Bundesländer zur Verfügung. (Stand: Februar 2021)
Aktuelle Veröffentlichungen gemäß § 40 Absatz 1a LFGB
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Betrieb: SECRET GARDEN, Warschauer Str. 33, 10243 Berlin
(Nr. 117) Veröffentlichung gemäß § 40 Absatz 1a Nummer 3 LFGB
PDF-Dokument (172.0 kB) - Stand: 16.02.2026
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Betrieb: IMREN BÖREKHAUS, Boppstr. 4, 10967 Berlin
(Nr. 116) Veröffentlichung gemäß § 40 Absatz 1a Nummer 3 LFGB
PDF-Dokument (199.5 kB) - Stand: 12.01.2026
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Betrieb: SÖNER - SUCUK DÖNER, Reichenberger Str. 176, 10999 Berlin
(Nr. 115) Veröffentlichung gemäß § 40 Absatz 1a Nummer 3 LFGB
PDF-Dokument (198.9 kB) - Stand: 02.12.2025
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
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Postfach 35 07 01
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