Informaton der Öffentlichkeit gemäß § 40 Absatz 1a LFGB

Die zuständigen Überwachungsbehörden sind gemäß § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Feststellung bestimmter Verstöße zu informieren. Hierunter fallen:

  1. Die Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB.
  2. Das Vorhandensein eines nach Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs in einem Lebensmittel oder Futtermittel.
  3. Sämtliche schweren (nicht unerheblichen) oder wiederholten Verstöße gegen Hygienevorschriften oder sonstigen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Gesundheits- oder Verbraucherschutz (Täuschung) dienen und für die ein Bußgeld von über 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat erwartet werden kann.

Die hier bereitgestellten Informationen betreffen ausschließlich Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und sind nach sechs (6) Monaten wieder zu entfernen.

Wichtiger Hinweis:
Die hiesigen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der aktiven Verbraucherinformation und sind nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben zu verstehen. Öffentliche Warnungen vor Erzeugnissen, die insbesondere als gesundheitsgefährdend oder in erheblichen Maße irreführend eingestuft wurden, finden Sie auf dem Portal: www.lebensmittelwarnung.de

Weitere Informationen:
  • Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. stellt eine Übersicht hinsichtlich der Veröffentlichungspraxis durch die Bundesländer zur Verfügung. (Stand: Februar 2021)
  • Häufig gestellte Fragen

Aktuelle Veröffentlichungen der amtlichen Lebensmittelaufsicht:

Aus technischen Gründen ist eine gemeinsame Darstellung sämtlicher Veröffentlichungen auf dieser Internetseite nicht umsetzbar. Unter den nachfolgenden Verlinkungen finden interessierte Personen die oben genannten Informationen gegliedert nach dem Kalendermonat, in welchem diese veröffentlicht wurden: