Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

Informationen der Senatsverwaltung Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer nach § 175 StGB

Schwule Männer wurden in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus weiter verfolgt, eingesperrt und um ihr Lebensglück betrogen. Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Grundlage war der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 RStGB, der bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik Deutschland fortgalt. Der § 175 StGB verstieß von vornherein gegen die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes, auch wenn dies der Gesetzgeber und selbst das Bundesverfassungsgericht lange nicht erkannt haben. Endgültig abgeschafft wurde § 175 StGB erst 1994.

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LSBTI*-Krisenwohnung

Was ist die LSBTI*-Zufluchtswohnung?

Die LSBTI*-Krisenwohnung ist ein Ort auf Zeit und bietet eine anonyme, temporäre Unterkunft für Personen, die sich in einer Gefahrenlage befinden.

Die LSBTI*-Krisenwohnung ist ein Kooperationsprojekt des AWO Kreisverbandes Berlin Spree-Wuhle e.V. und des Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) des Lesben- und Schwulen
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