Erhaltungsgebiete

Allgemeines

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für verschiedene Gebiete Erhaltungsverordnungen erlassen. Ziele dieser Verordnungen sind der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet („soziale Erhaltungsgebiete“) und/oder die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart („städtebauliche Erhaltungsgebiete“).

Die Grundlage für die Festlegung einzelner Bereiche als Erhaltungsgebiet bildet § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB).

In Erhaltungsgebieten sind bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Abriss und (nur in städtebaulichen Erhaltungsgebieten) Neubau von baulichen Anlagen genehmigungspflichtig.

Übersicht der Erhaltungsgebiete

Hinweis zur nachfolgenden Karte der Erhaltungsgebiete: Durch einfaches Klicken auf eine Fläche erhalten Sie Informationen zum einzelnen Gebiet. Wenn Sie anschließend dem Link zum Steckbrief folgen, gelangen Sie zur Unterseite für das entsprechende Erhaltungsgebiet mit ausführlichen Informationen.

Arbeitsbereiche

Service

Hinweis

Die Sprechstunde findet dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.
Sie finden uns im Dienstgebäude Yorckstraße 4–11, Hochhaus, 2. OG, Zimmer 2053 und 2060 bis 2064.

Aktuelles:

Gruppe Erhaltungsgebiete

Leitung: Herr Schaar

Sprechzeit:

Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Weitere Kontaktmöglichkeiten

E-Mail für Antragsteller*innen

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Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

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