Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für verschiedene Gebiete Erhaltungsverordnungen erlassen. Ziele dieser Verordnungen sind der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet („soziale Erhaltungsgebiete“) und/oder die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart („städtebauliche Erhaltungsgebiete“).
Die Grundlage für die Festlegung einzelner Bereiche als Erhaltungsgebiet bildet § 172 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs.
In Erhaltungsgebieten sind bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Abriss und (nur in städtebaulichen Erhaltungsgebieten) der Neubau von baulichen Anlagen genehmigungspflichtig.