Mieter*innenberatung

Für Mieter*innen

Das soziale Erhaltungsrecht (umgangssprachlich Milieuschutz genannt) ist ein Instrument des Städtebaurechts, dessen Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu schützen. Das bedeutet, dass bauliche Eingriffe wie zum Beispiel Modernisierungsmaßnahmen oder die Umwandlung eines Grundstücks in einzelne Eigentumseinheiten reguliert werden. Das soziale Erhaltungsrecht ist losgelöst vom Wohnraummietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und entfaltet keinen individuellen wohnungsbezogenen Mieter*innenschutz.

Um Mieter*innen in sozialen Erhaltungsgebieten mit Informationen zum Mietrecht und zur besonderen Rechtslage in sozialen Erhaltungsgebieten zu helfen, hat das Bezirksamt die asum GmbH – Angewandte Stadtforschung und Mieterberatung beauftragt, eine kostenlose Mieterberatung anzubieten.

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Mieter*innenberatung der asum GmbH

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Weitere Angebote

Klicken Sie hier, um detaillierte Informationen zu erhalten, ob Sie womöglich eine kostenlose Mitgliedschaft in einer Berliner Mieterorganisation in Anspruch nehmen können. Nach einer Wartezeit vertritt die Mieterorganisation Sie auch vor Gericht – allerdings nur bei Streitigkeiten, die bei Beginn der Mitgliedschaft noch nicht bekannt waren. Nehmen Sie auch hierzu die Beratung der asum in Anspruch.

Gruppe Erhaltungsgebiete

Leitung: Herr Schaar

Sprechzeit:

Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

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