Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen- häusliche Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegeld
- in Tagesstätten
- Kurzzeitpflege
- im Hospiz
- Heimpflege
Außerhalb der Hilfe zur Pflege sind auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts möglich. Es wird immer geprüft, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.