Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Kontaktformular
- Erhebungsformular für Corona-Kontaktpersonen
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen- häusliche Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegeld
- in Tagesstätten
- Kurzzeitpflege
- im Hospiz
- Heimpflege
Außerhalb der Hilfe zur Pflege sind auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts möglich. Es wird immer geprüft, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.
Voraussetzungen
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Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft. - keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen beispielsweise Pflegeversicherung
Erforderliche Unterlagen
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- gültige Personaldokumente gegebenenfalls Meldebestätigung
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis
- Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung
- Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
- gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung / Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
- Mietvertrag gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- gegebenenfalls Heimvertrag
Beratungsangebote Rund um das Thema Pflege
Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg:
Soziale Beratung für behinderte, chronisch erkrankte und alte Menschen
Pflegestützpunkte Berlin:
Pflegeportal des Landes Berlin:
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Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Amt für Soziales
Frau Lieding
Öffnungszeiten der Notanlaufstelle
Raum 2065 im Foyer Rathaus Kreuzberg
Montag:
11.00 – 13.00 Uhr
Dienstag:
11.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:
11.00 – 13.00 Uhr