Behördlicher Datenschutz

Datenschutz mit Paragraphen

Haben Sie Fragen zum Datenschutz oder zum Informationsfreiheitsgesetz, wenden Sie sich bitte direkt an mich, den „Behördlichen Datenschutzbeauftragten des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin“.

Ich unterliege der besonderen Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch und bin in Datenschutzangelegenheiten nicht an Weisungen gebunden. Ich bin zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener sowie über die Umstände, die Rückschlüsse auf Betroffene zulassen können, verpflichtet, soweit ich nicht davon durch die Betroffenen befreit werde.

Zu meinen Aufgaben im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gehören u.a.:
  • Unterrichtung und Beratung der öffentlichen Stelle und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach den Gesetzen und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz,
  • Überwachung der Einhaltung der Gesetze und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz,
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung,
  • Zusammenarbeit mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
  • bei Anträgen auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft beratend tätig zu sein.

Seit dem 25. Mai 2018 sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung und seit dem 24. Juni 2018 das Berliner Datenschutzgesetz wirksam. Nähere Informationen erhalten Sie unter Datenschutzreform

Sofern Ihr Anliegen nicht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg betrifft, wenden Sie sich bitte an die:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219, 10969 Berlin (Eingang Puttkamer Str. 16-18, 5. Etage)
Telefon: 13889 0 und Telefax: 215 5050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Homepage: http://www.datenschutz-berlin.de/