Amt für Soziales

Brandenburger Tor in den Farben der Ukraine

Brandenburger Tor in den Farben der Ukraine

Hilfe für die Ukraine

ÖFFNUNGSZEITEN
für Geflüchtete aus der Ukraine

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

ГОДИНИ РОБОТИ
ДЛЯ БІЖЕНЦІВ З УКРАЇНИ

ПОНЕДІЛОК, ВІВТОРОК, ЧЕТВЕР ТА П’ЯТНИЦА
З 8:30 ДО 12:00

Weitergehende Informationen rund um die Hilfe für die Ukraine in Berlin finden Sie unter

Hilfe für die Ukraine

Verkürzter Antrag auf Asylbewerberleistungen / Скорочена заява на виплату пільг шукачам притулку

  • Antrag

    DOCX-Dokument (34.8 kB)

Im Amt für Soziales gelten getrennte Öffnungszeiten in der
Erstanlaufstelle des Bereiches Materielle Hilfen
im Raum 2065 (Foyer Rathaus Kreuzberg, 2. Etage)
und in der
Erstanlaufstelle der Fachstelle Soziale Wohnhilfe
(Räume 3018 und 3019, Altbau, 3. Etage)
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Erstanlaufstelle des Bereiches Materielle Hilfen
Vorrangige Anliegen:

• Sozialhilfeanträge wegen Mittellosigkeit und Erstanträge
• Unterbringung in Obdachlosenunterkünften / keine Wechselwünsche
• vorliegende Wohnungsangebote
• bei drohender Räumung der Wohnung
• Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten

Für andere Anliegen nutzen Sie bitte nach Möglichkeit den Postweg, das Bürgertelefon (115), Fax (030) 90298-2685 oder E-Mail: sozialamt@ba-fk.berlin.de .

Öffnungszeiten:

Montag: 09:30 – 11:30 Uhr
Dienstag: 09:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 09:30 – 11:30 Uhr

Materielle Hilfen = der Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Teilhabe, der Hilfe zur Pflege und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Erstanlaufstelle der Fachstelle Soziale Wohnhilfe
Vorrangige Anliegen:

• Sozialhilfeanträge bei Obdachlosigkeit
• Unterbringung in Obdachlosenunterkünften / keine Wechselwünsche
• vorliegende Wohnungsangebote – Notwendigkeit Stellungnahme Jobcenter
• bei drohender Räumung der Wohnung

Öffnungszeiten:

Montag: 9:00 – 11:30 Uhr
Dienstag: 9:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 11:30 Uhr

  • opening hours

    PDF-Dokument (87.8 kB)

  • Çalışma saatleri

    PDF-Dokument (96.1 kB)

  • Години роботи

    PDF-Dokument (100.4 kB)

  • Часы работы

    PDF-Dokument (93.4 kB)

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Willkommen auf unserer Startseite - Ihr Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg

Das Amt für Soziales erbringt materielle Hilfen und Beratungsleistungen für Menschen, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnen.

Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen werden vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg erbracht. Deshalb enthält diese Seite keine Informationen zur Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II – Alg II).

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Anträge'

Allgemeine materielle Hilfen

Zu den allgemeinen materiellen Hilfen gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Allgemeine materielle Hilfen

Mann und Notar im Krankenhaus

Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige. Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

kleiner Junge spielt Freesbee mit einer Person im Rollstuhl

Teilhabefachdienst Soziales

Der Teilhabefachdienst Soziales gewährt Eingliederungshilfe, um Menschen mit einer Behinderung die soziale Teilhabe und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Teilhabefachdienst Soziales

Eine Pflegerin hockt neben einer Frau im Rollstuhl und hat ihre rechte Hand auf die Schulter der Person im Rollstuhl gelegt. Sie lächelt sie an.

Hilfe zur Pflege

Benötigen Pflegebedürftige Hilfeleistungen, die nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden können, kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII besteht. Hilfe zur Pflege

Eine junge Frau, hält einer älteren Frau im Sessel die Hände

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz umfassen: Pflegegeld für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden unabhängig vom sonstigen Einkommen und Vermögen gewährt, da sie keine Leistungen der Sozialhilfe sind. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

Gezeichnete Menschen an einem Runden Tisch

Beratungsangebote, Gremien, Netzwerke