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Allgemeine materielle Hilfen
Zu den allgemeinen materiellen Hilfen gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere Informationen
Bild: Bezirksamt Freidrichshain-Kreuzberg
Vorsprechende mit Termin melden sich bitte direkt bei Ihrer zuständigen Ansprechperson bzw. am Haupteingang.
Gerne können Sie Ihr Anliegen per E-Mail an uns richten oder uns auf dem Postweg erreichen:Wenn Sie lediglich Unterlagen abgeben möchten, nutzen Sie bitte einen der beiden Hausbriefkästen am Haupteingang oder den Briefkasten an der Erstanlaufstelle Materielle Hilfen (siehe unten). Diese werden täglich geleert und die entnommene Post erhält einen entsprechenden Eingangsstempel.
Für Vorsprechende ohne Termin gelten nachfolgende Sprechzeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausgabe von Wartemarken aufgrund von hohem Besucheraufkommen begrenzt werden und vor Ende der Sprechzeit enden kann. Wir empfehlen daher, vor allem in dringenden Angelegenheiten rechtzeitig im Amt vorzusprechen, damit eine taggleiche Klärung Ihres Anliegens möglich ist.
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1. Erstanlaufstelle Materielle Hilfen
Hier erhalten Sie Beratung zu Fragen zur Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.30 – 11.30 Uhr
Raum: 2065 (Neubau/Vorderhaus, Foyer 2. Etage)
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2. Erstanlaufstelle Soziale Wohnhilfe
Hier erhalten Sie Beratung bei (drohender) Obdachlosigkeit, z. B. zu Sozialhilfeanträgen, Unterbringung in Obdachlosenunterkünften, vorliegenden Wohnungsangeboten – Notwendigkeit Stellungnahme Jobcenter, bei drohender Räumung der Wohnung.
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 – 11.30 Uhr
Raum: 3030 (Altbau/Hinterhaus, 3. Etage, erreichbar über Haupteingang Vorderhaus)
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Die Erreichbarkeit der anderen Bereiche im Amt für Soziales finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Wir freuen uns über Ihre Idee, Ihre Kritik oder Ihr Lob. Hier werden Sie auf ein entsprechendes Eingabeformular weitergeleitet: O.K. – Seite
Sie haben das Recht in Ihrem Amt für Soziales mit einem Beistand zu erscheinen. Dieses Recht folgt aus § 13 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch. In der Regel benötigen Sie bei Vorsprachen im Amt für Soziales allerdings keinen Beistand. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie über Ihre Rechte und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Stellung von Anträgen.
Wenn Sie jedoch zum Beispiel das Gefühl haben, sich selbst nicht genug ausdrücken zu können oder wenn Sie sich in Begleitung ganz einfach wohler fühlen, können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens als Beistand hinzuziehen.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Amt für Soziales