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Allgemeine materielle Hilfen
Zu den allgemeinen materiellen Hilfen gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Allgemeine materielle Hilfen
Corona-Virus: Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes und des RKI.
Energiesparen: Energiesparportal des Berliner Senats, Maßnahmen zum Energiesparen in leichter Sprache, Entlastungspaket des Bundes in Gebärdensprache, Energieschuldenberatung, Mieterberatung des Bezirks
Brandenburger Tor in den Farben der Ukraine
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ÖFFNUNGSZEITEN
für Geflüchtete aus der Ukraine
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
ГОДИНИ РОБОТИ
ДЛЯ БІЖЕНЦІВ З УКРАЇНИ
ПОНЕДІЛОК, ВІВТОРОК, ЧЕТВЕР ТА П’ЯТНИЦА
З 8:30 ДО 12:00
Weitergehende Informationen rund um die Hilfe für die Ukraine in Berlin finden Sie unter
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Im Amt für Soziales gelten getrennte Öffnungszeiten in der
Erstanlaufstelle des Bereiches Materielle Hilfen
im Raum 2065 (Foyer Rathaus Kreuzberg, 2. Etage)
und in der
Erstanlaufstelle der Fachstelle Soziale Wohnhilfe
(Räume 3018 und 3019, Altbau, 3. Etage)
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Erstanlaufstelle des Bereiches Materielle Hilfen
Vorrangige Anliegen:
• Sozialhilfeanträge wegen Mittellosigkeit und Erstanträge
• Unterbringung in Obdachlosenunterkünften / keine Wechselwünsche
• vorliegende Wohnungsangebote
• bei drohender Räumung der Wohnung
• Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten
Für andere Anliegen nutzen Sie bitte nach Möglichkeit den Postweg, das Bürgertelefon (115), Fax (030) 90298-2685 oder E-Mail: sozialamt@ba-fk.berlin.de .
Öffnungszeiten:
Montag: 09:30 – 11:30 Uhr
Dienstag: 09:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 09:30 – 11:30 Uhr
Materielle Hilfen = der Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Teilhabe, der Hilfe zur Pflege und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Erstanlaufstelle der Fachstelle Soziale Wohnhilfe
Vorrangige Anliegen:
• Sozialhilfeanträge bei Obdachlosigkeit
• Unterbringung in Obdachlosenunterkünften / keine Wechselwünsche
• vorliegende Wohnungsangebote – Notwendigkeit Stellungnahme Jobcenter
• bei drohender Räumung der Wohnung
Öffnungszeiten:
Montag: 9:00 – 11:30 Uhr
Dienstag: 9:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 11:30 Uhr
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Zu den allgemeinen materiellen Hilfen gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Allgemeine materielle Hilfen
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Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige. Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
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Der Teilhabefachdienst Soziales gewährt Eingliederungshilfe, um Menschen mit einer Behinderung die soziale Teilhabe und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Teilhabefachdienst Soziales
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Benötigen Pflegebedürftige Hilfeleistungen, die nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden können, kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII besteht. Hilfe zur Pflege
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Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen Grundleistungen. Die Zuständigkeit und grundsätzliche Anspruchsberechtigung werden bei Nachfrage geklärt. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz umfassen: Pflegegeld für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden unabhängig vom sonstigen Einkommen und Vermögen gewährt, da sie keine Leistungen der Sozialhilfe sind. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
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Hier erhalten Sie Beratungen und Unterstützung zum Wohungserhalt und bei Wohnungslosigkeit. Fachstelle Soziale Wohnhilfe
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Hier finden Sie Informationen zu den Angeboten der kommunalen Begegnungsstätten und zum Ehrenamtlichen Dienst. Stadtteil- und Seniorenangebote
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Amt für Soziales
Amtsleitung
Herr Dr. Elvers
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Sie haben das Recht in Ihrem Amt für Soziales mit einem Beistand zu erscheinen. Dieses Recht folgt aus § 13 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch.
In der Regel benötigen Sie bei Vorsprachen im Amt für Soziales allerdings keinen Beistand.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie über Ihre Rechte und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Stellung von Anträgen.
Wenn Sie jedoch zum Beispiel das Gefühl haben, sich selbst nicht genug ausdrücken zu können oder wenn Sie sich in Begleitung ganz einfach wohler fühlen, können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens als Beistand hinzuziehen.