Amt für Soziales

Eingang Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Yorckstraße 4-11

Erreichbarkeit des Amtes für Soziales

Vorsprechende mit Termin melden sich bitte direkt bei Ihrer zuständigen Ansprechperson bzw. am Haupteingang.

Gerne können Sie Ihr Anliegen per E-Mail an uns richten oder uns auf dem Postweg erreichen:

Wenn Sie lediglich Unterlagen abgeben möchten, nutzen Sie bitte einen der beiden Hausbriefkästen am Haupteingang oder den Briefkasten an der Erstanlaufstelle Materielle Hilfen (siehe unten). Diese werden täglich geleert und die entnommene Post erhält einen entsprechenden Eingangsstempel.

Für Vorsprechende ohne Termin gelten nachfolgende Sprechzeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausgabe von Wartemarken aufgrund von hohem Besucheraufkommen begrenzt werden und vor Ende der Sprechzeit enden kann. Wir empfehlen daher, vor allem in dringenden Angelegenheiten rechtzeitig im Amt vorzusprechen, damit eine taggleiche Klärung Ihres Anliegens möglich ist.
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1. Erstanlaufstelle Materielle Hilfen
Hier erhalten Sie Beratung zu Fragen zur Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und zum Asylbewerberleistungsgesetz.

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.30 – 11.30 Uhr
Raum: 2065 (Neubau/Vorderhaus, Foyer 2. Etage)
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2. Erstanlaufstelle Soziale Wohnhilfe
Hier erhalten Sie Beratung bei (drohender) Obdachlosigkeit, z. B. zu Sozialhilfeanträgen, Unterbringung in Obdachlosenunterkünften, vorliegenden Wohnungsangeboten – Notwendigkeit Stellungnahme Jobcenter, bei drohender Räumung der Wohnung.

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 – 11.30 Uhr
Raum: 3030 (Altbau/Hinterhaus, 3. Etage, erreichbar über Haupteingang Vorderhaus)
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Die Erreichbarkeit der anderen Bereiche im Amt für Soziales finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Hilfe in anderen Sprachen

  • English - opening hours

    PDF-Dokument (87.8 kB)

  • Türkçe* - Çalışma saatleri

    PDF-Dokument (96.1 kB)

  • български - Години роботи

    PDF-Dokument (100.4 kB)

  • русский - Часы работы

    PDF-Dokument (93.4 kB)

Angebote im Amt für Soziales

Das Amt für Soziales erbringt materielle Hilfen und Beratungsleistungen für Menschen, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnen.

Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen werden vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg erbracht. Deshalb enthält diese Seite keine Informationen zur Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II – Alg II).

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Anträge'

Allgemeine materielle Hilfen

Zu den allgemeinen materiellen Hilfen gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere Informationen

Mann und Notar im Krankenhaus

Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige. Weitere Informationen

kleiner Junge spielt Freesbee mit einer Person im Rollstuhl

Teilhabefachdienst Soziales

Der Teilhabefachdienst Soziales gewährt Eingliederungshilfe, um Menschen mit einer Behinderung die soziale Teilhabe und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Weitere Informationen

Eine Pflegerin hockt neben einer Frau im Rollstuhl und hat ihre rechte Hand auf die Schulter der Person im Rollstuhl gelegt. Sie lächelt sie an.

Hilfe zur Pflege

Benötigen Pflegebedürftige Hilfeleistungen, die nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden können, kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII besteht. Weitere Informationen

Stempel mit Aufschrift Asyl

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen Grundleistungen. Die Zuständigkeit und grundsätzliche Anspruchsberechtigung werden bei Nachfrage geklärt. Weitere Informationen

Eine junge Frau, hält einer älteren Frau im Sessel die Hände

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz umfassen: Pflegegeld für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden unabhängig vom sonstigen Einkommen und Vermögen gewährt, da sie keine Leistungen der Sozialhilfe sind. Weitere Informationen

Obdachlose junge Frau umwickelt mit Plastikplanen bei kaltem Wetter

Fachstelle Soziale Wohnhilfe

Hier erhalten Sie Beratungen und Unterstützung zum Wohungserhalt und bei Wohnungslosigkeit. Weitere Informationen

Senioren, die Zeit im park

Stadtteil- und Seniorenangebote

Hier finden Sie Informationen zu den Angeboten der kommunalen Begegnungsstätten und zum Ehrenamtlichen Dienst. Weitere Informationen

Gezeichnete Menschen an einem Runden Tisch

Kontakt

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Amt für Soziales

Ihr Recht auf Beistand

Sie haben das Recht in Ihrem Amt für Soziales mit einem Beistand zu erscheinen. Dieses Recht folgt aus § 13 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch.

In der Regel benötigen Sie bei Vorsprachen im Amt für Soziales allerdings keinen Beistand.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie über Ihre Rechte und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Stellung von Anträgen.

Wenn Sie jedoch zum Beispiel das Gefühl haben, sich selbst nicht genug ausdrücken zu können oder wenn Sie sich in Begleitung ganz einfach wohler fühlen, können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens als Beistand hinzuziehen.