Die Bezirke Berlins wurden zur planerischen Grundlage in drei Ebenen gegliedert, die Prognoseräume, die Bezirksregionen und die Planungsräume. Die Prognoseräume bilden dabei die größte und die Planungsräume die kleinste räumliche Einheit.
Integriertes Planen und Handeln erfordert eine verbindliche und verlässliche, integrierte Planungs- und Entscheidungsgrundlage, die regelmäßig aktualisiert wird. Nach den Richtlinien für die Sozialraumorientierung im Land Berlin (siehe hier) soll diese Grundlage in Form der qualifizierten, integrierten Bezirksregionenprofile (BZRP) erstellt werden. Die BZRP bestehen aus einem Analyseteil (BZRP – Teil I) und einem konzeptionellen Teil mit Zielen und Maßnahmen (BZRP – Teil II). Die Teile I der Bezirksregionenprofile für Friedrichshain-Kreuzberg liegen seit September 2017 in einer ersten Auflage vor. Im Juli 2020 folgte die zweite Auflage. Sie stellen einen aktuellen Arbeitsstand dar, der zusätzlich zu den berlinweit abgestimmten verbindlichen Inhalten bezirkliche Schwerpunkte setzt. Sie werden im Zuge ihrer Anwendung schrittweise überarbeitet und fortgeschrieben. Mit dem Prozess der Erstellung der Teile II beginnt das Bezirksamt in unbestimmter Zeit.
Zudem werden laufend 26 Planungsraumkurzprofile für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erstellt. Diese charakterisieren die lebensweltlich orientierten Räume auf lokaler Ebene. Ein Planungsraum entspricht umgangssprachlich einem “Kiez” bzw. “einem homogenen Quartier”.