Das Gebiet “Kreuzberg-Nord” ist seit 17.12.2017 Soziales Erhaltungsgebiet gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (Verordnung vom 28.11.2017, veröffentlicht am 16.12.2017). Ein Teil dieses Gebiets, die “Südliche Friedrichstadt“, war schon vorher, am 17.06.2017, Soziales Erhaltungsgebiet geworden. Mit der Erhaltungsverordnung vom 20. April 2023 wurde die soziale Erhaltungsverordnung fortgeschrieben.
Im Sozialen Erhaltungsgebiet “Kreuzberg-Nord” wohnen rund 28.000 Menschen. Das Gebiet ist durch seine zentrumsnahe Lage, wichtige Kultureinrichtungen und die teilweise sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ein stark nachgefragtes Wohngebiet. Die Steigerungen bei Neuvermietung sind in den letzten Jahren deutlich höher ausgefallen als im Gesamtbezirk. Gleichzeitig dient das Gebiet in besonderem Maße der Wohnraumversorgung einkommensschwächerer Bewohnergruppen. Mit seinen vielfältigen Gemeinbedarfseinrichtungen und Beratungsangeboten ist “Kreuzberg-Nord” auf die Bedarfe der vorhandenen Wohnbevölkerung zugeschnitten.
Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf die Miet- und Kaufpreise für Eigentumswohnungen zu erkennen. Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und Grundmietenerhöhungen führen dazu, dass das allgemeine Mietniveau insgesamt steigt.
Die Soziale Erhaltungsverordnung soll erreichen, dass die Bewohner*innen durch diese Entwicklungen nicht aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden.
Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Das Teilgebiet “Südliche Friedrichstadt” ist seit 2011 auch schon förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Aktuelle Informationen rund um das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt finden Sie auf den Internetseiten zum Sanierungsgebiet
Mit der Erhaltungsverordnung werden die sozialen Sanierungsziele gestärkt und die Ergebnisse der Sanierung längerfristig gesichert.