Erhaltungsgebiet Kreuzberg-Nord

Foto Ritterstraße

Foto Kreuzberg-Nord

Karte Erhaltungsgebiet Kreuzberg Nord 2026

Das Gebiet “Kreuzberg-Nord” ist seit 17.12.2017 Soziales Erhaltungsgebiet gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (Verordnung vom 28.11.2017, veröffentlicht am 16.12.2017). Ein Teil dieses Gebiets, die “Südliche Friedrichstadt“, war schon vorher, am 17.06.2017, Soziales Erhaltungsgebiet geworden. Durch eine neue Rechtsverordnung vom 2. Dezember 2025 (veröffentlicht im GVBl. vom 14.01.2026, S. 2-4) wurde das Gebiet vergrößert und die alte Rechtsverordnung trat außer Kraft.

Im Sozialen Erhaltungsgebiet “Kreuzberg-Nord” wohnen rund 28.000 Menschen. Das Gebiet ist durch seine zentrumsnahe Lage, wichtige Kultureinrichtungen und die teilweise sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ein stark nachgefragtes Wohngebiet. Die Steigerungen bei Neuvermietung sind in den letzten Jahren deutlich höher ausgefallen als im Gesamtbezirk. Gleichzeitig dient das Gebiet in besonderem Maße der Wohnraumversorgung einkommensschwächerer Bewohnergruppen. Mit seinen vielfältigen Gemeinbedarfseinrichtungen und Beratungsangeboten ist “Kreuzberg-Nord” auf die Bedarfe der vorhandenen Wohnbevölkerung zugeschnitten.

Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf die Miet- und Kaufpreise für Eigentumswohnungen zu erkennen. Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und Grundmietenerhöhungen führen dazu, dass das allgemeine Mietniveau insgesamt steigt.

Die Soziale Erhaltungsverordnung soll erreichen, dass die Bewohner*innen durch diese Entwicklungen nicht aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden.
Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Das Teilgebiet “Südliche Friedrichstadt” ist seit 2011 auch schon förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Aktuelle Informationen rund um das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt finden Sie auf den Internetseiten zum Sanierungsgebiet
Mit der Erhaltungsverordnung werden die sozialen Sanierungsziele gestärkt und die Ergebnisse der Sanierung längerfristig gesichert.

Kontakt zur Mieter*innenberatung

Die asum GmbH – Angewandte Stadtforschung und Mieterberatung – führt im Auftrag des Bezirksamts eine kostenlose Mieter*innenberatung in sozialen Erhaltungsgebieten durch. Sie hilft betroffenen Mieterinnen und Mietern mit Informationen zu Mieterrechten und zur besonderen Rechtslage in sozialen Erhaltungsgebieten. Für die kostenlose Anwaltssprechstunde ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel: 030 / 293431-0).

Klicken Sie hier um Sprechzeiten und Beratungsorte zu erfahren und ggf. einen Termin zu vereinbaren.

Alternativ können Sie hier direkt eine Nachricht an die asum senden.

  • Erhaltungsverordnung vom 2. Dezember 2025

    PDF-Dokument (15.1 MB)

  • Erhaltungsverordnung vom 20. April 2023

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Erhaltungsverordnung vom 28. November 2017

    PDF-Dokument (175.0 kB)

  • Untersuchung Erhaltungsgebiet Kreuzberg-Nord 2025

    PDF-Dokument (27.4 MB)

  • Untersuchung Erhaltungsgebiet Kreuzberg-Nord 2022

    PDF-Dokument (7.2 MB)

  • Untersuchung Erhaltungsgebiet Kreuzberg-Nord 2017

    PDF-Dokument (4.9 MB)

Gruppe Erhaltungsgebiete

Leitung: Herr Schaar

Sprechzeit:

Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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