UN-Konvention

Zwei Hinweisschilder mit den Schriftzügen Ausgrenzung und Inklusion

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, allgemein UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) genannt, ist die erste verbindliche Völkerrechtsquelle zur Konkretisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung. Sie besteht aus zwei völkerrechtlichen Verträgen, nämlich dem Übereinkommen selbst sowie einem Fakultativprotokoll. Die Konvention wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet.

Zwei Mappenstapel

Grundlagen

Grundlagen der Behindertenrechtskonvention: Entstehung, Begründung und Ziel, Rechtsverbindlichkeit in Deutschland, Inklusion als Leitbild der UN-BRK Grundlagen

Mehrere Frauen sitzen an einem Tisch und diskutieren

Koordinierungsmechanismus Berlin

Koordinierungsmechanismus für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin: gesetzliche Grundlage, Arbeitsweise, aktuelle Arbeitsgruppen Koordinierungsmechanismus Berlin