Häufige Fragen zur Schlichtungsstelle
Wie läuft ein Verfahren ab? Was kostet es? Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schlichtungsstelle. Häufige Fragen zur Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen hat ihren Tätigkeitsbericht 2025 veröffentlicht.
Der Bericht steht als barrierefreies PDF zum Download bereit. Fassungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache folgen in Kürze.
Aus § 33 Landesgleichberechtigungsgesetz ergibt sich die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Die Einzelheiten sind in der Verordnung zu § 33 Abs. 9 LGBG, der Landesgleichberechtigungsschlichtungsverordnung geregelt.