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Diese werden im Januar 2026 mit zertifizierten Texten und Bildern ersetzt.
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Aus § 33 Landesgleichberechtigungsgesetz ergibt sich die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Die Einzelheiten sind in der Verordnung zu § 33 Abs. 9 LGBG, der Landesgleichberechtigungsschlichtungsverordnung geregelt.
An dieser Stelle können Sie den Antrag auf Schlichtung herunterladen.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an:
LfB-Schlichtung@senasgiva.berlin.de
Sie können den Antrag auch postalisch an die Schlichtungsstelle senden:
Schlichtungsstelle nach § 33 LGBG
Oranienstraße 106
10969 Berlin
PDF-Dokument (38.4 kB)
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Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Institution, die Menschen mit Behinderungen bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen des Landes Berlin unterstützt. Ziel ist es, durch Dialog und Vermittlung einvernehmliche Lösungen zu finden.
Es können Streitigkeiten eingereicht werden, die sich auf die folgenden Punkte beziehen:
Diskriminierung aufgrund einer Behinderung (§ 7 LGBG)
Barrierefreiheit (§§ 11–15 LGBG)
Weitere Rechte nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz
1. Antragstellung: Sie reichen einen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle ein.
2. Prüfung: Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Fall in ihre Zuständigkeit fällt.
3. Verfahren: Die schlichtende Person kontaktiert die Beteiligten und versucht, eine Einigung herbeizuführen.
4. Abschluss: Das Verfahren endet mit einer Einigung oder einer Bestätigung, dass keine Einigung erzielt werden konnte.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Notwendige Fahrtkosten zu einem möglichen Schlichtungstermin werden erstattet, sofern sie nicht bereits durch andere Stellen übernommen werden.
Sie können den Antrag in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle einreichen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
• Ihre Kontaktdaten (Name und Anschrift)
• Eine Beschreibung des Sachverhalts
• Das gewünschte Ziel des Schlichtungsverfahrens
Ein Antragsformular finden Sie auf unserer Webseite oder erhalten es auf Anfrage.
Ja, Sie können den Antrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Dies muss schriftlich oder zur Niederschrift geschehen.
Nein, der Schlichtungsvorschlag ist unverbindlich. Sie können ihn ablehnen und weiterhin gerichtliche Schritte einleiten.
Wenn keine Einigung erzielt wird, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über das Ergebnis des Verfahrens. Diese können Sie nutzen, um gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten.
Die Schlichtungsstelle stellt sicher, dass die Kommunikation barrierefrei erfolgt. Auf Wunsch sind auch Übersetzungen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache verfügbar.
Weitere Informationen, Antragsformulare und Erklärungen finden Sie auf unserer barrierefreien Webseite. Sie können uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.