Im Landesgleichberechtigungsgesetz des Landes Berlin (LGBG) heißt es in Paragraph 23 Absatz 5: “Stellt die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Verstöße gegen Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie insbsondere das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen fest, so beanstandet sie oder er dies bei öffentlichen Stellen der Hauptverwaltung gegenüber dem zuständigen Mitglied des Senats, bei den Bezirksverwaltungen gegenüber der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister, im Übrigen gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Rechnungshofs oder der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
bei den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei Vereinigungen solcher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen gegenüber dem Vorstand oder dem sonst vertretungsberechtigten Organ und fordert zur Stellungnahme innerhalb einer von ihr oder ihm zu bestimmenden, dem Sachverhalt angemessenen Frist auf. Mit der Beanstandung können Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur Verbesserung der Umsetzungder Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie insbesondere dem Verbot der Diskriminierung verbunden werden.”
Verstößebericht

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
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- Fax: (030) 9028-3128
- E-Mail E-Mail an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen