Verstößebericht

Aufgeschlagener Aktenordner
Im Landesgleichberechtigungsgesetz des Landes Berlin (LGBG) heißt es im Absatz 6 des § 5 – Berliner Landesbeauftragter oder Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung: “Stellt der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Verstöße gegen das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung fest, so beanstandet er oder sie dies
  1. bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Hauptverwaltung gegenüber dem zuständigen Mitglied des Senats, im Übrigen gegenüber dem Präsidenten oder der Präsidentin des Abgeordnetenhauses, dem Präsidenten oder der Präsidentin des Rechnungshofs oder dem oder der Berliner Datenschutzbeauftragten,
  2. bei den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei Vereinigungen solcher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen gegenüber dem Vorstand oder dem sonst vertretungsberechtigten Organ
  3. und fordert zur Stellungnahme innerhalb einer von ihm oder ihr zu bestimmenden Frist auf. Mit der Beanstandung können Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur Verbesserung der Umsetzung des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung verbunden werden.”
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung fertigt auf dieser Grundlage den “Bericht über Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen und deren dazu abgegebene Stellungnahmen oder ergriffene Maßnahmen”, der dem Senat dann zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Entsprechend §11 Abs. 2 LGBG legt der Senat diesen Verstößebericht dem Abgeordnetenhaus vor.