Inklusion als Leitbild der UN-BRK

Den Begriff Inklusion gibt es in verschiedenen Zusammenhängen und er bezieht sich nicht nur auf die Belange von Menschen mit Behinderung. Er kommt aus dem Lateinischen und leitet sich von dem Verb includere ab; das bedeutet “beinhalten, einschließen”. In der derzeitigen Debatte wird Inklusion bedauerlicherweise oft zu einem Containerbegriff, so dass selbst innerhalb der Fachöffentlichkeit und unter betroffenen Menschen nicht immer eindeutige Definitionen formuliert werden. Auch wird zu wenig über die Bedingungen und Mechanismen des Gelingens bzw. des Herstellens von Inklusion nachgedacht. Vielfach wird die Auflösung von beschützten Lebensbereichen oder die Abschaffung von speziellen Angeboten gefordert ohne Alternativen zu erarbeiten.

Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention

Inklusion im Sinne der BRK ist die menschenrechtlich begründete Forderung nach der vollen und gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen. D. h. gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sind damit Ziele der Inklusion und zugleich ihre Indikatoren.

Inklusion geht von der Besonderheit und den Bedürfnissen eines jeden Einzelnen aus und meint die barrierefreie Anpassung der Umgebung an die Menschen. Inklusion bezieht also die Vielfalt aller Menschen ein. Infolgedessen lässt sich eine allgemeingültige Aussage, was Inklusion ist, nur schwer formulieren. Was ein inklusives Angebot ist, lässt sich erst unter den Rahmenbedingungen eines spezifischen Bezugssystems mit einem eindeutigen Inhalt verbinden. Die Unterschiedlichkeit jeder Behinderungsform und ihres spezifischen Unterstützungsbedarfes ist dabei die Ausgangsbedingung des Angebots.

Inklusion und Integration

Häufig werden die Begriffe Inklusion und Integration zusammen verwendet. Oft entsteht sogar der Eindruck, sie seien bedeutungsgleich oder Integration sei eine Vorstufe der Inklusion. Das ist aber falsch. Integration unterscheidet zwischen Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung und meint die Eingliederung des Menschen mit Behinderung in eine ansonsten gleichbleibende, unveränderte Umgebung.

Inklusion als Prozess

Inklusion ist als langjähriger Prozess angelegt und die Aufgabe von allen gesellschaftlichen Akteuren in allen Lebensbereichen. Dazu bedarf es auch und vor allem großer Anstrengungen der Politik auf Bundes- und Landesebene.