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Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Links zu den Themen Behinderung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Assistenz, selbstbestimmtes Leben, Bundes- und Landesgesetze sowie zu Institutionen und funktionellen Partnern. Wir sind bemüht, nur auf Angebote aufmerksam zu machen, die ihre Informationen überparteilich und behinderungsübergreifend anbieten.

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UN-Behindertenrechtskonvention

Bundesbeauftragter und Behindertenbeauftragte der Länder

Initiativen, Vereine und Themen

Adressen für Menschen mit Behinderung in Berlin

Das Aufgabenfeld der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) liegt primär in der Umsetzung und Einhaltung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG), das die “Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung” zum Ziel hat. Demnach setzt sich der LfB für die Einhaltung des LGBG und somit gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein.

Die Landesbeauftragte ist immer dann die richtige Ansprechpartnerin, wenn Bürgern Fälle von Diskriminierung auffallen und / oder ihnen widerfahren, die von allgemeiner Natur sind. Diskriminierungen von allgemeiner Natur zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine breite Wirkung haben und viele Menschen mit Behinderung betreffen.

Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) und / oder an die jeweiligen Bezirksbehindertenbeauftragten.

Adressen und Antworten auf Ihre Fragen nach Themen

Kraftfahrzeug

Kraftfahrzeughilfe

Wenn ein Kraftfahrzeug infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, können schwerbehinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten (§ 20 SchwbAV).

Steuerbefreiung /-ermäßigung

Menschen mit Behinderung können sich von der KfZ-Steuer befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten. Ob eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung erfolgen kann, hängt vom Grad der Behinderung ab. Der Antrag sowohl für die Kfz-Steuerbefreiung oder für die Kfz-Steuerermäßigung als auch der Wechsel von der Freifahrt zur Kfz-Steuerermäßigung darf ausschließlich beim Finanzamt Pankow/Weißensee eingereicht werden.

Parkplatzreservierung für Inhaber von Ausnahmegenehmigungen

Schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen ‘aG’) oder Blinden (‘Bl’) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein persönlicher Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder Arbeitstätte eingerichtet bzw. reserviert werden. Für die Einrichtung eines Parkplatzes in unmittelbarer Nähe der Wohnung ist das Tiefbauamt des jeweiligen Bezirksamtes zuständig, das nach telefonischer Anfrage einen Antrag zuschickt.

Schule und Studium

Schulverzeichnis von Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten

Viele Berliner Schulen haben besondere Förderschwerpunkte für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Ein entsprechendes Schulverzeichnis stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung.

Studienberatung

Eine Beratung für behinderte und chronisch kranke Studienbewerber und Studierende bieten die jeweiligen Bildungseinrichtungen.

Um gleich zu Studienbeginn die erforderlichen Bedingungen zu klären, empfiehlt es sich auch, rechtzeitig mit der Beratungsstelle des Studentenwerks sowie mit den jeweiligen Behindertenbeauftragten der Hochschulen Kontakt aufzunehmen.