Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ihre Ernennung und Aufgaben sind seit 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) geregelt.
Dem Beauftragten steht ein Arbeitsstab zur Seite, der ihnbei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Nach § 15 BGG hat der Bundesbeauftragte die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.