Bundesbeauftragter

Gesetzlicher Auftrag

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ihre Ernennung und Aufgaben sind seit 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) geregelt.
Dem Beauftragten steht ein Arbeitsstab zur Seite, der ihnbei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

Nach § 15 BGG hat der Bundesbeauftragte die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.

Mitgestaltung politischer und sozialer Rahmenbedingungen

Nicht nur die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen, sondern auch allgemeine gesellschaftliche Veränderungen können erhebliche Auswirkungen auf behinderte Menschen haben. Der Beauftragte beobachtet diese Entwicklungen, analysiert sie und greift gegebenenfalls ein.

Innerhalb der Bundesregierung nimmt er Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien den Beauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt er sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten

Der Beauftragte informiert über die Gesetzeslage, regt Rechtsänderungen an, gibt Praxistipps und zeigt Möglichkeiten der Eingliederung behinderter Menschen in Gesellschaft und Beruf auf. Er wirbt um Solidarität und zielt mit allen Initiativen im politischen, öffentlichen und kulturellen Bereich auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft.

Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren. Er hält engen Kontakt mit behinderten Menschen, ihren Verbänden, Selbsthilfegruppen und Organisationen. Dadurch erhält er differenzierte Kenntnisse darüber, welche Probleme, Erwartungen und Ansprüche behinderte Menschen haben.

Befugnisse des Bundesbeauftragten und Grenzen der Beratung

Der Behindertenbeauftragte hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung bzw. Rechtsberatung darf die Beauftragte nicht vornehmen, dies ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten.
Der Beauftragte ist auch nicht für Angelegenheiten zuständig, die auf Landesrecht oder Vorschriften der Städte und Landkreise basieren.

Es empfiehlt sich deshalb in Fällen, die nicht die Bundesebene betreffen, in erster Linie die örtlichen oder die Landesbehindertenbeauftragten anzusprechen, damit diese nach Problemlösungen in ihrem Wirkungsbereich suchen. Der Beauftragte verfügt darüber hinaus nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können.

Kontakt

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Bürgertelefon:
Telefonische Anfragen können Sie gerne an das Servicetelefon richten. Das Bürgertelefon ist von montags bis donnerstags immer von 08:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Tel.: (030) 221 911 006
Fax: (01805) 67 67 17
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