Tätigkeitsbericht

Nach § 24 Landesgleichberechtigungsgesetz berichtet der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen dem Senat anlassbezogen, mindestens alle zwei Jahre. Wenn Sie ältere Berichte benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

2019 - 2021

  • 13. Tätigkeitsbericht 2019 bis 2021

    PDF-Dokument (722.5 kB)

2016 -2019

  • 12. Tätigkeitsbericht 2016-2019

    PDF-Dokument (991.0 kB)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen