Drucksache - DS/0323/V  

 
 
Betreff: Eylauer Straße: Von unechter zu echter Einbahnstraße und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hochstätter, PeggyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
06.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Beratung ff
05.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
11.01.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0323/V  
Vorlage zur DS/0323/V  

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Eylauer Straße von einer sogenannten unechten, in eine echte Einbahnstraße umzuwandeln.

 

Zudem soll das Bezirksamt prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die falsche Einfahrt der AutofahrerInnen unterbunden werden kann und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung unternommen werden können (z.B. Rüttelkissen, querstehende Parkplätze etc.).

 

Dem Verkehrsausschuss ist bis zur Sommerpause 2017 zu berichten.

 

Begründung:

 

Trotz der unechten Einbahnstraßenregelung kommt es täglich vielfach zu Einfahrten über die falsche Seite. Die Durchfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit, die leider sehr häufig vorkommt, ist eine zusätzliche Gefahrenquelle für Kinder und Erwachsene Das ist gefährlich für alle VerkehrsteilnehmerInnen.

 

 

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (federführend)

 

 

UVKI 06.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Eylauer Straße von einer sogenannten unechten, in eine echte Einbahnstraße von der Duden- zur Monumentenstraße umzuwandeln.

 

Zudem soll das Bezirksamt die geeignetste Maßnahme ergreifen, damit die falsche Einfahrt der AutofahrerInnen unterbunden werden kann und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung unternommen werden können (z.B. Rüttelkissen, querstehende Parkplätze etc., oder auch Verengung der Einfahrt).

 

Dem Verkehrsausschuss ist bis November 2017 zu berichten.

 

 

WiOEB 05.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Eylauer Straße von einer sogenannten unechten, in eine echte Einbahnstraße von der Duden- zur Monumentenstraße umzuwandeln.

 

Zudem soll das Bezirksamt die geeignetste Maßnahme ergreifen, damit die falsche Einfahrt der AutofahrerInnen unterbunden werden kann und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung unternommen werden können (z.B. Rüttelkissen, querstehende Parkplätze etc., oder auch Verengung der Einfahrt).

 

Der BVV ist bis November 2017 zu berichten.

 

 

BVV 20.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Eylauer Straße von einer sogenannten unechten, in eine echte Einbahnstraße von der Duden- zur Monumentenstraße umzuwandeln.

 

Zudem soll das Bezirksamt die geeignetste Maßnahme ergreifen, damit die falsche Einfahrt der AutofahrerInnen unterbunden werden kann und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung unternommen werden können (z.B. Rüttelkissen, querstehende Parkplätze etc., oder auch Verengung der Einfahrt).

 

Der BVV ist bis November 2017 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 11.01.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.01.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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