Drucksache - DS/0207/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Gremienarbeit im Bereich Schule stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hochstätter, PeggyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
11.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) vertagt   
15.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) vertagt   
29.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Vorberatung
11.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport Beratung ff
12.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_bezirkliche Gremienarbeit an Schulen  
Anlage zur VzK DS/0207/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Haushaltstitel für die Arbeit bezirklicher Schulgremien einzurichten, diesen mit 10 000 Euro pro Jahr auszustatten und zudem den Mitgliedern des Bezirksschulbeirats ein Sitzungsgeld nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 zu zahlen.

 

Dies sollte auch bei der Aufstellung des Eckwertebeschlusses berücksichtigt werden.

 

Begründung:

Die Herausforderungen im Fachbereich Schule sind immens. Schulplätze fehlen im Grundschulbereich sowie an weiterführenden Schulen, die Liste der Sanierungsmaßnahmen ist lang, Lehrer*innenstellen bleiben unbesetzt, die Schulreinigung ist unzureichend und auch unterschiedliche Probleme bei der Essenversorgung häufen sich.

Eine Vielzahl an Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen arbeiten ehrenamtlich in den unterschiedlichen bezirklichen Gremien, so im Bezirksschulbeirat und den ihn untergeordneten Gremien dem Bezirkselternausschuss Schule, den BezirkslehrerInnenausschuss und den BezirksschülerInnenausschuss.

Sie nutzen ihre Gremien als Informations- und Austauschplattform, weisen auf Probleme hin und sind stets bemüht neben der Aufklärungsarbeit zu den unterschiedlichsten Themen Ideen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, Bürger*innen zu beteiligen.

Um den Anforderungen guter Gremienarbeit gerecht zu werden, investieren die Beteiligten ihre Freizeit und insbesondere die VorständlerInnen oft ihr privates Budget, um Informationen bereitzustellen, sich Visitenkarten zu erstellen oder Flyer zu kopieren. Hier muss Entlastung geschaffen werden.

Auch übernehmen die Gremien zunehmend die Aufgabe, Fachveranstaltungen zu diversen Themen zu organisieren. Dies gelingt bisher nur bedingt, da keine Honorarmittel für Referent*innen zur Verfügung stehen. Um aber die Qualität der Informations- und Aufklärungsarbeit zu verbessern, ist die Bereitstellung dieser Mittel notwendig.

Und um die Arbeit der engagierten Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen zu würdigen sollte mindestens den Mitgliedern des Bezirksschulbeirates ein Sitzungsgeld gezahlt werden wie es auch bei den Mitgliedern des Landesschulbeirates üblich ist.

Mit diesen notwendigen Maßnahmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der BürgerInnenbeteiligung geleistet werden und die Anerkennung von ehrenamtlich tätigen Menschen gewürdigt werden.

 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Schule und Sport

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung und IT (federführend)

 

 

SchulSport 29.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Haushaltstitel für die Arbeit bezirklicher Schulgremien einzurichten und diesen mit 1.000,-- Euro pro Jahr auszustatten. Aus diesem Titel sollen notwendige Kopierkosten, Einladungsflyer etc. bezahlt werden.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, inwieweit dem Bezirksschulbeirat aufgrund seiner weitgehenden Anhörungsrechte (siehe §111 SchulG) eine Aufwandsentschädigung - analog zum Bezirksverwaltungsgesetz - zu zahlen ist.

 

 

PHI 11.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Haushaltstitel für die Arbeit bezirklicher Schulgremien einzurichten und diesen mit 1.000,-- Euro pro Jahr auszustatten. Aus diesem Titel sollen notwendige Kopierkosten, Einladungsflyer etc. bezahlt werden.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, inwieweit dem Bezirksschulbeirat aufgrund seiner weitgehenden Anhörungsrechte (siehe §111 SchulG) eine Aufwandsentschädigung - analog zum Bezirksverwaltungsgesetz - zu zahlen ist.

 

 

BVV 12.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Haushaltstitel für die Arbeit bezirklicher Schulgremien einzurichten und diesen mit 1.000,-- Euro pro Jahr auszustatten. Aus diesem Titel sollen notwendige Kopierkosten, Einladungsflyer etc. bezahlt werden.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, inwieweit dem Bezirksschulbeirat aufgrund seiner weitgehenden Anhörungsrechte (siehe §111 SchulG) eine Aufwandsentschädigung - analog zum Bezirksverwaltungsgesetz - zu zahlen ist.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport

 

 

SchulSport 12.10.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 08.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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