Drucksache - DS/0451/V  

 
 
Betreff: Leerstand in der Otto-Suhr-Siedlung durch die Deutsche Wohnen – wie ist der aktuelle Stand?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wohnungen in denen zur Deutschen Wohnen gehörenden Häusern in der Otto-Suhr-Siedlung sowie in der Springsiedlung stehen nach Kenntnis des Bezirksamtes derzeit noch leer?

 

  1. r wie viele Wohnungen wurden Anträge auf Zweckentfremdung durch die Deutsche Wohnen gestellt und genehmigt?

 

  1. Was ergab das aufgrund von Hinweisen aus der BVV und der Mieter*innen eröffnete Amtsermittlungsverfahren gegen die Deutsche Wohnen aufgrund illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum?

 

 

Nachfrage:

 

  1. In welcher Höhe wurden gegenüber der Deutschen Wohnen Buß- oder Zwangsgelder aufgrund der Zweckentfremdung von Wohnraum (u.a. durch Leerstand) verhängt?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: In der Otto-Suhr-Siedlung stehen derzeit 112 Wohnungen leer, in der Springsiedlung sind 100 Wohnungen vom Leerstand betroffen.

 

zu Frage 2: r 77 Wohnungen wurden Anträge auf Leerstand gestellt und genehmigt. Auch da liegen, wie schon bei der Einwohner/innen-Anfrage, genehmigte Bauanträge, Sanierungskonzepte vor.

 

zu Frage 3: Das Zusammenwirken von Bürgern, BVV und Bezirksamt hat dazu geführt, dass, nachdem wir ja aus der BVV heraus die Hinweise bekommen haben, wir ein Amtsermittlungsverfahren gegen die Deutsche Wohnen gestellt haben und die Deutsche Wohnen sich ganz korrekt sozusagen geoutet hat, was vorher nicht der Fall war. Ich glaube, die Liste habe ich Ihnen mit einer schriftlichen Anfrage schon mal zugeschickt. Wir haben also zu den genannten Wohnungen die entsprechenden Übersichten bekommen, in welcher Hausnummer welche Wohnung seit wann leer steht. Und die Deutsche Wohnen hat für die Wohnungen, die über zwölf Monate leer stehen und die von Bauanträgen oder Sanierungskonzepten gedeckt sind, die entsprechenden Leerstandsanträge gestellt.

Diese Anträge wurden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Befristungen zum Zweckentfremdungsgesetz geprüft und genehmigt, so dass nach bisherigem Kenntnisstand keine illegale Zweckentfremdung stattfindet. Die Deutsche Wohnen informiert über Wohnungen, die wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden und stellt Leerstandsgenehmigungsanträge dort, wo die Fristen so gegeben sind.

 

zu Nachfrage 1: Aus diesem Grund - zu Ihrer ersten Nachfrage - wurden bisher keine Buß- und Zwangsgelder gegen die Deutsche Wohnen verhängt.

 

Herr Schwarze: Ja, vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben ja angesprochen, dass wir in der Vergangenheit bereits auch schon uns über die Zahlen unterhalten haben. Die letzten, die mir vorlagen, gingen von etwas über 80, z.B. in der Otto-Suhr-Siedlung aus, jetzt sind es über 100. Ist denn dem Bezirksamt bekannt, wie es zu diesen Steigerungen kommt und wann die ersten Wohnungen dann auch wieder dem Mietmarkt zur Verfügung gestellt werden können?

 

zu Nachfrage 2: Das habe ich ja ausgeführt. Die Deutsche Wohnen schreibt die Listen fort, die wir von ihr bekommen haben und die Listen enthalten sozusagen die Termine, seit wann die Wohnungen leer stehen und auch in Aussichtstellung, wann die Wohnungen wieder dem Wohnen zugeführt werden.

Das kann ich Ihnen für die einzelnen Wohnungen jetzt hier nicht vortragen, wann welche Wohnung wieder …, aber wir können uns die Liste gerne noch mal gemeinsam angucken.

 

 

 
 

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