Drucksache - DS/0422/V  

 
 
Betreff: EA020 - Verkauf Matternstraße 4 an Albert Immo s.a.r.l.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0422/V  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Unterstützt das Bezirksamt die engagierte Arbeit des Baustadtrates Florian Schmidt zum Erhalt des Wohnraumes der Mieterinnen und Mieter der Matternstraße 4?
     
  2. Was unternimmt das Bezirksamt, um den Finanzsenator dazu zu bewegen, alles Hinreichende zu tun, damit der Bezirk das Vorkaufsrecht im Fall Matternstraße 4 wahrnehmen kann?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Ja, ich habe es mal jetzt so verstanden, dass es nicht nur darum geht, dass ich mich selbst unterstütze, sondern dass auch Sie alle - Sie gehören auch zum Bezirksamt - uns …, dass Sie uns alle unterstützen, gemeinsam mit dieser Angelegenheit …, fast alle zumindest …

Das Bezirksamt bemüht sich also nach Kräften, die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Matternstraße 4 zu ermöglichen.

Neben den erforderlichen Arbeiten und Prozeduren im Rahmen des aufwendigen Prüfverfahrens steht es im regelmäßigem Kontakt mit den Vertretern der Mieterschaft des Hauses sowie Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, welche als mögliche Käufer in Frage kommen.

 

zu Frage 2: Hierzu hat das Bezirksamt ein ausführliches Schreiben an den Finanzsenator Kollatz-Ahnen geschickt, in welchem ich die dringende Notwendigkeit der Unterstützung des Senats für die Ausübung des Vorkaufsrecht in der Matternstraße 4 erläutert und begründet habe.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mir diese Woche mitgeteilt, dass der von der WBM als notwendig erachtete Zuschuss, damit diese das Vorkaufsrecht nach eigenem Bekunden wahrnehmen kann, erteilt wird.

 

Frau Kühne: Wie steht es um eventuelle andere aktuelle Fälle, wo user als Spekulationsobjekt missbraucht werden und der Bezirk das Vorkaufsrecht hat?

 

zu Nachfrage 1: Ja, danke für die Frage.

Also in diesen Tagen laufen Fristen von vier Prüfverfahren aus, deren Sachstände wie folgt sind und eins …, einer ist gerade reingekommen, ein Kaufvertrag, der wird jetzt geprüft, dazu kann ich noch nicht so viel sagen. Also ich lese einfach mal die Fälle vor:

Adalbertstraße 93, 15 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten:

Letzte Woche eine Abwendung von 20 Jahren abgeschlossen.

Matternstraße 4, 35 Wohneinheiten: Haben wir schon erläutert, die Ausübung ist für den …, ich glaube den 28. geplant.

Cuvrystraße 44/45, 30 Wohneinheiten: Ausübung Vorkauf WBM geplant, keine Abwendungsvereinbarung à 10 Jahren.

Arndtstraße 13: Das ist hier ein kurioser Fall, weil wir haben ein leerstehendes Gebäude diesmal auch dabei gehabt und haben das Vorkaufsrecht geprüft und tatsächlich eine Abwendungsvereinbarung für 20 Jahre auch bekommen. Kann man noch mal gesondert im Ausschuss erläutern dann den Fall.

Und dann gibt es noch die Eckertstraße 15, ist gerade reingekommen, mit 17 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten, wo das Prüfverfahren jetzt gerade angefangen hat.

Wir haben also mit diesen vier genannten Häusern 80 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten über Abwendung und Vorkauf gesichert.

 

Frau Kühne: Wir persönlich sind jetzt natürlich sehr erleichtert und froh und wissen aber natürlich auch, dass dadurch das generelle Wohnungsproblem in Berlin nicht zu lösen ist. Wie stehen Sie denn zu dem Vorwurf, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk mit viel Geld nur wenigen, auch wenn uns das natürlich sehr freut,  geholfen wird?

 

zu Nachfrage 2: Ja, übrigens danke, dass Sie mir die Fragen vorher zugesandt haben, weil ich hätte sonst natürlich nicht antworten können so präzise.

Wir bringen den Markt auf der einen Seite in Unruhe.Das Risiko für Verkäufer, dass der erwartete Verkaufserlös über Jahre in einem Rechtsstreit feststeckt, ist durchaus erheblich. Dadurch erwarten wir eine Mäßigung des spekulativen Verkaufsgeschehens.

Durch die effektive Ausübung des Vorkaufsrechts können auch direkte Ankäufe getätigt werden. Erst kürzlich hat sich eine Eigentümerin an uns gewandt mit der Bitte, an eine landeseigene Gesellschaft zu vermitteln - was wir auch tun werden.

Wir schließen Abwendungsvereinbarungen ab. Pro Vorkauf sind das in der Regel ein bis zwei Abwendungen, sozusagen eine Art Multiplikatoreneffekt. Der Zuschuss im Durchschnitt ist geringfügiger als man im Allgemeinen annimmt. Herr Senator Kollatz-Ahnen sprachrzlich davon, dass 100.000 EUR im Durchschnitt …, 100.000 EUR pro Gebäude als Zuschuss in Eigenkapital realisiert werden, zugegeben werden. Das liegt auch daran, weil es eben auch Häuser gibt ab und zu, wo gar kein Finanzzuschuss notwendig ist.

Ziel ist es, über 20 Jahre eine wesentliche Verschiebung hin zu einer gemeinwohlorientierten Bewirtschaftungsform im Bezirk zu erreichen.

Eine kleine Modellrechnung:

Soll es uns gelingen, im Jahr / pro Jahr 1.500 Wohnungen zu sichern, würden wir über 20 Jahre 20 % des Wohnungsbestandes in unserem Bezirk in gemeinwohlorientiere Bewirtschaftungsformen überführen. Da sind natürlich Abwendungsvereinbarungen eingeschlossen und auch Ankäufe, ohne Vorkauf - also diese …, wie ich vorhin erläutert habe.

Da bereits 20% bis 30%, das ist nur eine Schätzung, des Bestandes gemeinwohlorientiert bewirtschaftet sind  im Bezirk, würde das bedeuten, dass ein Schutz vor Verdrängung für einen wesentlichen Teil der Wohnbevölkerung erreicht wäre. Das ist ein langfristiges Ziel, aber ich denke, das istglich. Oder wie meine Fachgruppenleiterin, Frau Haverbeck, sagt: „Jeder Marathon beginnt mit dem ersten Schritt.

 

 
 

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