Drucksache - DS/0039/V  

 
 
Betreff: Zustände im Durchgang zwischen der Jens-Nydahl-Grundschule und der Gustav-Meyer-Schule verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Aydin, SevimJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
11.01.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
09.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
16.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) vertagt   
30.03.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
04.04.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0039/V  
Anlage zur VzK DS/0039/V  

BVV 11.01.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt;
 

  1. den Durchgang zwischen der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule zwischen Kohlfurter Straße und Admiralstraße 15-23 in öffentliches Straßenland umzuwidmen und die Schuleingänge zu sichern
  2. die Hausmeister zur Verbesserung der Reinigung um die beiden Schulen und im Durchgang zwischen den Schulen zu verstärken, zusätzliche Reinigungen zum Entfernen des Graffitis anzuordnen und
  3. die Kontrollen der Straßenbeleuchtung an der Schule zu erhöhen, um die Situation an den beiden Schulen zu verbessern.

 

Begründung:

 

Zu 1.             Als das Schulzentrum an der Kohlfurter Straße vor 35 Jahren gebaut wurde, wurde die Admiralstraße zwischen den beiden Gebäuden entwidmet und zum Schulgelände. Der südliche Teil der Admiralstraße ist Einbahnstraße. Eine Durchfahrt für PKW wurde durch bewegliche Poller verhindert. Diese bestehen heute nur noch zur südlichen Admiralstraße. Die Poller zur Kohlfurter Straße sind schon lange entfernt, da diese Zufahrt für die Behindertenfahrzeuge rege genutzt wird.

Das Gelände zwischen beiden Schulen blieb aber dennoch eine Durchwegung, ein öffentlicher Fußweg und stark frequentierter Radweg. Diesen Weg offen zu halten ist enorm wichtig, ist er doch die Verbindung zwischen dem Kottbusser Tor  und dem Graefe Kiez mit Admiralbrücke und Urban Krankenhaus.

Durch die starke Frequentierung und die Zunahme der Touristen auf der Admiralbrücke und im GRAEFE KIEZ haben die Vermüllung und auch wilde Ablagerung von Sperrmüll im Durchgang stark zugenommen. Leider ist für die Reinigung nicht die BSR zuständig, da es kein öffentliches Straßenland ist. Hier muss das Schulamt, vertreten durch die Hausmeister der Schulen reinigen. Dies passiert aber während der Unterrichtszeit nicht so oft und an den Wochenenden und während der Ferien gar nicht. In den Schulen wohnt kein Hausmeister.

Zum Vergleich:  Am Kottbusser Tor wird 10 x wöchentlich, die Admiralbrücke 7 x, die nördliche Admiralstr 6x, die südliche Admiralstraße 5x  wöchentlich durch die BSR gereinigt und der öffentliche Durchgang zwischen den Schulen kaum. Diese ungleichen Voraussetzungen nnten sich ändern, wenn auch das Gelände zwischen den Schulgebäuden öffentliches Straßenland wäre.

Es muss überlegt werden, wie bei einer Umwidmung die Eingänge der Schulen zusätzlich geschützt werden, da die Eingänge der Schulen im Durchgang durch Drogendealer und Abhängige genutzt und zusätzlich verschmutzt werden auch mit Spritzen und Kot.
 

Zu 2.             Bis zur Umwidmung  sollen zusätzliche Reinigungen des Durchgangs vom Schulamt beauftragt werden, um die Hausmeister der Schulen zu unterstützen.

Die Fassaden der beiden Schulen sind extrem besprüht und verschmiert, auch Fenster und Türen. Kein schöner Anblick für die Schüler/innen, deren Eltern und das Personal beider Schulen. Das Schulamt muss die Fenster und Türen sofort und die Fassaden spätestens im Frühjahr vom Graffiti befreien lassen. Ein zusätzlicher Hausmeisterhelfer sollte täglich die Fassaden kontrollieren und von neuem Graffiti befreien.

Zu 3.             r die Beleuchtung des Durchgangs zwischen den beiden Schulen und unter den Arkaden der Schulen obwohl öffentlich genutzt - sind die Schulen zuständig. Die Beleuchtung ist fast zu 60 % defekt. Dies darf nicht den Schulen überlassen werden, sondern muss regelmäßig vom Schulamt kontrolliert  und gewartet werden. Die Eingänge sollten mit zusätzlichen Strahlern versehen werden um Graffiti, Dealen und Müllablagerungen zu verhindern.

 

 

BVV 11.01.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in die zu bildenden Ausschüsse:

 

Ausschuss für Schule und Sport,

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

SchulSport 09.02.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. den Durchgang zwischen der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule zwischen Kohlfurter Straße und Admiralstraße 15-23 in öffentliches Straßenland umzuwidmen und die Schuleingänge zu sichern
  2. die Hausmeister zur Verbesserung der Reinigung um die beiden Schulen und im Durchgang zwischen den Schulen zu verstärken, zusätzliche Reinigungen zum Entfernen des Graffitis anzuordnen
  3. nach Evaluierung der bereits eingeleiteten Maßnahmen ist zu prüfen, ob ggf. eine vertragliche Regelung mit der BSR anzustreben ist, deren Reinigungsleistung auf den besagten Abschnitt auszudehnen
  4. die Kontrollen der Straßenbeleuchtung an der Schule zu erhöhen, um die Situation an den beiden Schulen zu verbessern.

 

 

PHI 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. den Durchgang zwischen der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule zwischen Kohlfurter Straße und Admiralstraße 15-23 in öffentliches Straßenland umzuwidmen und die Schuleingänge zu sichern
  2. die Hausmeister zur Verbesserung der Reinigung um die beiden Schulen und im Durchgang zwischen den Schulen zu verstärken, zusätzliche Reinigungen zum Entfernen des Graffitis anzuordnen
  3. nach Evaluierung der bereits eingeleiteten Maßnahmen ist zu prüfen, ob ggf. eine vertragliche Regelung mit der BSR anzustreben ist, deren Reinigungsleistung auf den besagten Abschnitt auszudehnen
  4. die Kontrollen der Straßenbeleuchtung an der Schule zu erhöhen, um die Situation an den beiden Schulen zu verbessern.

 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. den Durchgang zwischen der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule zwischen Kohlfurter Straße und Admiralstraße 15-23 in öffentliches Straßenland umzuwidmen und die Schuleingänge zu sichern
  2. die Hausmeister zur Verbesserung der Reinigung um die beiden Schulen und im Durchgang zwischen den Schulen zu verstärken, zusätzliche Reinigungen zum Entfernen des Graffitis anzuordnen
  3. nach Evaluierung der bereits eingeleiteten Maßnahmen ist zu prüfen, ob ggf. eine vertragliche Regelung mit der BSR anzustreben ist, deren Reinigungsleistung auf den besagten Abschnitt auszudehnen
  4. die Kontrollen der Straßenbeleuchtung an der Schule zu erhen, um die Situation an den beiden Schulen zu verbessern.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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