Drucksache - DS/0433/V  

 
 
Betreff: Carsharinggesetz in Parkraumbewirtschaftungszone anwenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Forck, SebastianJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
17.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
30.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
10.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0433/V  
Anlage zur VzK DS/0433/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden.

Die tatsächliche Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze soll sich an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein.

 

Begründung:

 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt im Geschäftsgebiet aller in Berlin aktiven Carsharingunternehmen. Diese werden bereits jetzt von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Die neu durch das Carsharinggesetz geschaffene Möglichkeit der Ausweisung spezieller Parkplätze für Carsharingfahrzeuge biet eine zusätzliche Möglichkeit diese Angebote attraktiver zu gestalten und somit einen weiteren Anreiz zum Verzicht auf das eigene Auto.

 

 

BVV 20.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden,

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

UVKI 30.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden.

Die tatsächliche Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze soll sich an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden.

Die tatsächliche Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze soll sich an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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