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Drucksache - DS/0434/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und welche rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Heimfall des Baerwaldbades auszulösen und welche Kosten für einen Minimalbetrieb des Gebäudes (vor allem Frostschutz, Strom- und Wärmeversorgung für die benachbarte Grundschule und Hort) dem Bezirkshaushalt entstehen.
Begründung:
Das Baerwaldbad steht am Scheideweg seiner zukünftigen Nutzung und es ist Pflicht des Bezirks, für alle Eventualitäten vorbereitetet zu sein um Handlungsoptionen schnell vollziehen zu können.
BVV 20.09.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)
UVKI 05.10.2017 Durch Antragsteller ergänzt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und welche rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Heimfall des Baerwaldbades auszulösen und welche Kosten für einen Minimalbetrieb des Gebäudes (vor allem Frostschutz, Strom- und Wärmeversorgung für die benachbarte Grundschule und Hort) dem Bezirkshaushalt entstehen.
Der BVV ist bis zur Novembersitzung zu berichten.
PHI 22.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und welche rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssten, um einen Heimfall des Baerwaldbades auszulösen und welche Kosten für einen Minimalbetrieb des Gebäudes (vor allem Frostschutz, Strom- und Wärmeversorgung für die benachbarte Grundschule und Hort) dem Bezirkshaushalt entstehen.
Der BVV ist bis zur Novembersitzung zu berichten.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und welche rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssten, um einen Heimfall des Baerwaldbades auszulösen und welche Kosten für einen Minimalbetrieb des Gebäudes (vor allem Frostschutz, Strom- und Wärmeversorgung für die benachbarte Grundschule und Hort) dem Bezirkshaushalt entstehen.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Februar 2018 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und welche rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssten, um einen Heimfall des Baerwaldbades auszulösen und welche Kosten für einen Minimalbetrieb des Gebäudes (vor allem Frostschutz, Strom- und Wärmeversorgung für die benachbarte Grundschule und Hort) dem Bezirkshaushalt entstehen.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Februar 2018 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 08.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHI 04.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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