Drucksache - DS/0460/V  

 
 
Betreff: Verdrängung von (Wohnungs-)Mieter*innen und Gewerbetreibenden an der Karl-Marx-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Wie bewertet das Bezirksamt das Risiko einer durch Aufwertung induzierten Verdrängung von (Wohnungs-)Mieter*innen und Gewerbetreibenden an der Karl-Marx-Allee?

 

2.)    Wie bewertet das Bezirksamt die Aktivitäten des Vereins „Die Allee e.V. - Verein zur Entwicklung des Denkmalbereichs Karl-Marx-Allee“ im Hinblick auf eine durch Aufwertung induzierte Verdrängung von (Wohnungs-)Mieter*innen und Gewerbetreibenden an der Karl-Marx-Allee?

 

3.)    Wie bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die in der Berliner Zeitung zitierte Aussage eines leitenden Angestellten der Predac Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, dass „der Markt reif“ sei, die Aufteilung der Predac Immobilien vorzunehmen und anschließend zu verkaufen? 

 

 

Nachfragen:

 

1.)    Seit wann sind dem Bezirksamt die personellen Überschneidungen im Vereinsvorstand von „Die Allee e.V.“ und der Predac Immobilien Verwaltungsgesellschaft bekannt?

 

2.)    Warum wurden bei der Festsetzung des sozialen Erhaltungsgebietes Weberwiese (Soziale Erhaltungsgebiete nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB und gleichzeitig Erhaltungsgebiete städtebaulicher Eigenart nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB), die zum Bestand der Predac Immobilien Verwaltungsgesellschaft gehörenden angrenzenden Liegenschaften Karl-Marx-Allee 136-140 bzw. Frankfurter Tor 8    und 9 nicht berücksichtigt?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

Ich vermute, Ihr Erkenntnisinteresse oder das Erkenntnisinteresse von Herrn Amiri bezieht sich eher auf die Frage der Wohnungsmieterinnen und -mieter, nicht zu sehr auf die Frage der Gewerbemieterinnen und -mieter. Von daher fällt die Beantwortung ein bisschen unterschiedlich aus.

 

zu Frage 1: Die Wohnungen im Bereich der Karl-Marx-Allee sind unseres Wissens weitestgehend saniert. Aufwertungsmaßnahmen, wie sie in Altbaugebieten zurzeit erfolgen, wie z.B. An- bzw. Einbau von Aufzügen, Anbau von Balkonen, Wärmedämmung der Fassaden sind hier u.a. aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Auch bei Bestehen einer Erhaltungsverordnung könnte kein Einfluss auf den Fortbestand bestimmter Gewerbeeinrichtungen genommen werden, da die Erhaltungsverordnung nach dem Baugesetzbuch der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dient.

Im Verhältnis zu anderen Standorten im Bezirk wird hier das Risiko der Verdrängung von Gewerbetreibenden als eher gering eingeschätzt.

 

zu Frage 2: Laut Vereinssatzung fördert der Verein die Belange der in der Karl-Marx-Allee in Berlin vertretenden Eigentümer, ansässigen Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen und sonstigen Gewerbetreibenden. Das ist in § 2 der Vereinssatzung enthalten, diese Ausführung.

Die dem Bezirksamt bekannten Aktivitäten des Vereins entsprechen dem in der Satzung des Vereins dargestellten Zweck. Beispielsweise werden durch den Verein verschiedene Veranstaltungen z.B. ein jährliches Boule-Turnier oder ein Fotowettbewerb zur Verbesserung des Images und des Bekanntheitsgrades der Karl-Marx-Allee durchgeführt. Auch wird jährlich ein Weihnachtsgewinnspiel unter Einbeziehung der Gewerbetreibenden organisiert. Der Verein engagiert sich für die Aufnahme der Karl-Marx-Allee in die Vorschlagsliste für das Weltkulturerbe, welches auch von Senatsseite zusammen mit dem Hansaviertel angestrebt wird.

Aktivitäten des Vereins im Hinblick auf eine durch Aufwertung initiierte Verdrängung von Gewerbetreibenden sind dem Bezirksamt, also der bezirklichen Wirtschaftsförderung nicht bekannt.

 

zu Frage 3: Also meine Frage 3 heißt: Wie bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die in der Berliner Zeitung zitierte Aussage eines leitenden Angestellten der Predac, dass der Markt reif sei, die Aufteilung der Predac Immobilien vorzunehmen und anschließend zu verkaufen, richtig? Die o.g. Aussage ist ein Zitat aus einem Presseartikel. Um eine Bewertung nur annähernd vornehmen zu können, müssten dem Bezirksamt, also der Wirtschaftsförderung bzw. auch dem Kollegen Schmidt, der mir ja auch für die Beantwortung zugearbeitet hat, mehr Informationen vorliegen und dem Unternehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden. Ansonsten, von Seiten des Bereichs von meinem Kollegen Schmidt, also konkret dem Thema Erhaltungsgebiete  kann diese Aussage nicht bewertet werden, aber offensichtlich wird hier ein Verwertungsinteresse verfolgt.

 

zu Nachfrage 1: Der gewählte Vorstand des Vereins Die Allee e.V. ist dem Bezirksamt seit Gründung des Vereins bekannt. Durch die Wirtschaftsförderung wurde in der Zeit von September 2010 bis Januar 2012 ein Projektmanagement Karl-Marx-Allee umgesetzt.

Gegenstand des Projektes waren Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Karl-Marx-Allee zur stärkeren Einbindung der Hauseigentümer zum Standort, Marketing sowie zur Verbesserung der Situation der Gewerbetreibenden. Hierzu sind folgende Aktivitäten durchgeführt worden: Die Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, die Unterstützung von Vernetzungsaktivitäten von Gewerbetreibenden und Eigentümern, die Koordination zum Thema Parkplätze und Verkehrsinfrastruktur und weitere Marketingmaßnahmen.

Um die Fortführung der Aktivitäten in der Karl-Marx-Allee nach dem Projektende sicherzustellen, wurde eine nachhaltige Struktur aufgebaut im Rahmen von Beratungen. Mit einer Akteurengruppe, bestehend aus Gewerbetreibenden, Eigentümervertretern und interessierten rgerinnen und Bürgern wurde die Gründung des Vereins zur Sicherung der Nachhaltigkeit dieses Projektes unterstützt.

 

zu Nachfrage 2: Die Antwort, die mir der Kollege Schmidt zugearbeitet hat heißt: Mit der Festlegung einer Erhaltungsverordnung kann eine Einflussnahme auf geplante Baumaßnahmen erfolgen. Auf dem genannten Grundstück haben u.E. bereits Sanierungsmaßnahmen vor Festlegung des Erhaltungsgebietes Weberwiese stattgefunden. Umfangreiche und kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. das Aufbringen einer Wärmedämmung oder der Anbau von Balkonen und ggf. Zweitbalkonen können bereits aus denkmalschutzrechtlichen Gründen von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirk untersagt werden, so dass hier eine Einbeziehung des Grundstücks in die Gebietskulisse des Erhaltungsgebietes nicht erforderlich war.

 

Herr Heihsel: Ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar ist dem Bezirksamt bekannt, dass es in der Karl-Marx-Allee, also Richtung Alexanderplatz das Gegenteil der Fall ist, dass Gewerbetreibende da aufgrund mangelnder Attraktivität der Straße eben eher Probleme haben, ihr Geschäft dort gewinnbringend durchzuführen, so dass es da eine sehr hohe Fluktualität an Gewerbetreibende gibt?

 

zu Nachfrage 3: Es gibt solange, wie ich in der BVV bin und darüber hinaus, solange, wie ich im Bezirk lebe, Versuche von Seiten des Bezirksamtes, aber auch von Seiten der Eigentümerinnen und Eigentümer und weiterer Akteure, es liegt länger zurück, aber bereits vor der Bezirksfusion gab es einen Verein, der sich um die Fragen von Aufwertungen im Bereich der Karl-Marx-Allee, Ansiedlung von Gewerbe usw. gekümmert hat.

Es gab zahlreiche Initiativen. Ich glaube, die sind aber nicht nur wegen dieser Initiativen, sondern insgesamt wegen der höheren Attraktivität des Bezirkes, haben wir eine Entwicklung erreicht, die dem Gewerbe, das dort ansässig ist, hilft. Gleichwohl ist die Karl-Marx-Allee keine eigentliche Flaniermeile. Also man hat keine Laufkundschaft im größeren Ausmaß, die es Gewerbetreibenden sichern würde, von der Laufkundschaft zu leben. Wir haben dort unterschiedliches Gewerbe und auch innerhalb der Karl-Marx-Allee eine unterschiedliche Attraktivität von Standorten, aber dass es weiterhin für viele Gewerbetreibende schwierig ist, dort über die Runden zu kommen, stimmt ohne weiteres und da würde ich sozusagen die Einlassung des Fragestellers jederzeit unterstreichen.

Aber sozusagen die eigentliche oder die ursprüngliche Frage bezog sich, glaube ich, eher von der Intension her auf den Schutz der Mieterinnen und Mieter. Da haben wir hier im Bezirksamt eine unterschiedliche Zuständigkeit was die Gewerbetreibenden betrifft, sozusagen werden wir weiterhin alle Aktivitäten unterstützen, die hier dazu führen, dass die Gewerbetreibenden dort besser zurecht kommen.

 

 
 

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