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Drucksache - DS/0417-07/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mittel für Verkehrsgutachten im Haushalt 2018/19 im Titel 52610 in Kapitel Tiefbau und Straßenverwaltung 3800 werden von 15.000 Euro p.a. auf mindestens 50.000 Euro p.a. erhöht.
Finanzierung
Begründung:
Für eine wirksame Umsetzung und Abwägung der von der BVV dem Bezirksamt aufgetragenen Verkehrsmaßnahmen, werden häufig zunächst Gutachten benötigt. Aktuelle Beispiele hierzu wären die Anträge zu den Verkehrsberuhigungskonzepten im Friedrichshainer Süd- und Nordkiez (Drucksachen DS/0324/V und DS/0185/V). Mit den bisher veranschlagten 15.000 p.a. sind, sogar nach eigener Aussage des Straßen- und Grünflächenamtes, keine entsprechenden Gutachten finanzierbar. Damit enden alle Anträge der BVV, die ein Gutachten erfordern, automatisch in der Schublade. Eine wirksame Verkehrspolitik kann somit auf Bezirksebene nicht stattfinden.
PHI 19.09.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mittel für Verkehrsgutachten im Haushalt 2018/19 im Titel 52610 in Kapitel Tiefbau und Straßenverwaltung 3800 werden von 15.000 Euro p.a. auf mindestens 50.000 Euro p.a. erhöht.
Finanzierung
BVV 20.09.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Mittel für Verkehrsgutachten im Haushalt 2018/19 im Titel 52610 in Kapitel Tiefbau und Straßenverwaltung 3800 werden von 15.000 Euro p.a. auf mindestens 50.000 Euro p.a. erhöht.
Finanzierung
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