Drucksache - DS/0432/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Auf die einzelnen Standorte sollen sich Anbieter bewerben können, wichtigstes Kriterium für die Auswahl eines Anbieters soll dabei die Verwendung von 100% erneuerbarer Energien sein. Zusätzlich sollen durch die Bewerber Konzepte vorgelegt werden die vergünstigte Tarife für die direkten Anwohner in den jeweiligen Parkraumzonen vorsehen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben. Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden.
Begründung:
Für BewohnerInnen in Innenstadtbezirken ist die Elektromobilität aufgrund fehlender Lademöglichkeiten oftmals keine Option. Im Kampf gegen die Luftverschmutzung in den Innenstadtbezirken durch Verbrennungsmotoren kommt es somit auch darauf an, ein attraktives Netz von Ladestationen zu schaffen. Insbesondere im direkten Wohnumfeld kann somit eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur mit attraktiven Angeboten ein Anreiz für die Nutzung von Elektromobilität darstellen.
BVV 20.09.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)
WiOEB 14.11.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Hierzu wirkt das Bezirksamt beim zuständigen, zentralen Ladeinfrastrukturbüro (LIB)bei SenUVK darauf hin, dass in Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich Anbieter mit 100% Erneuerbaren Energien Strom an E-Ladestationen anbieten dürfen. Zusätzlich sollen durch die Bewerber Konzepte vorgelegt werden die vergünstigte Tarife für die direkten Anwohner in den jeweiligen Parkraumzonen vorsehen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben. Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden.
UVKI 30.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Hierzu wirkt das Bezirksamt beim zuständigen, zentralen Ladeinfrastrukturbüro (LIB)bei SenUVK darauf hin, dass in Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich Anbieter mit 100% Erneuerbaren Energien Strom an E-Ladestationen anbieten dürfen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben. Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Hierzu wirkt das Bezirksamt beim zuständigen, zentralen Ladeinfrastrukturbüro (LIB)bei SenUVK darauf hin, dass in Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich Anbieter mit 100% Erneuerbaren Energien Strom an E-Ladestationen anbieten dürfen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben. Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 10.09.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.01.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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