Drucksache - DS/0448/V  

 
 
Betreff: BIMA-Grundstück Ratiborstraße 14 C-G / Fakten statt Fake News!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Barrie, IlonaBarrie, Ilona
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Seit mittlerweile 4 Jahren werden in unregelmäßigen Abständen die verschiedensten Gerüchte über das BIMA-Grundstück Ratiborstraße 14 C-G unter den dortigen Anwohnern verbreitet. So wurde z. B. behauptet, dass auf dem Gelände Hochhäuser entstehen sollen.

 

 

Daher Frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt kenntnis darüber, dass das Grundstück Ratiborstraße 14 C-G zum verkauf steht bzw. verkauft werden soll?

 

  1. Gibt es einen Bebauungsplan für das Grundstück Ratiborstraße 14 C-G?

 

  1. Wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass das Grundstück Ratiborstraße 14 C-G für den Wohnungsbau (sowohl für den gemeintzigen städtischen, als auch privaten) zur Verfügung gestellt wird?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Stadtplanungsamt hat also konkret keine Kenntnis von Verkaufsabsichten …, konkreten Verkaufsabsichten oder gar getätigten Verkäufen.

Ich kann Ihnen aber erläutern: Es gibt Gespräche zwischen mir und der BIM und die BIM hat mir berichtet, dass sie im Kontakt ist mit der BIMA und die BIMA dieses Grundstück mittelfristig verkaufen möchte, sie jedoch - wie man mir berichtete -, sie geht jedoch davon aus, dass das nicht innerhalb von fünf Jahren passiert, sondern eher zwischen fünf und in zehn Jahren ansteht und es gibt im Moment auch die Tendenz, dass die BIMA - das ist wirklich keine rechtskräftige Vereinbarung, aber immerhin eine Tendenz, von der gesprochen wird -, dass die BIMA und die BIM hier im Austausch stehen, was Grundstücke betrifft, die verkauft werden sollen.

Also bei Wohnungen ist es ja jetzt mittlerweile ein bisschen anders oder es sind keine Wohnungen und dass der BIMA …, der BIM von der BIMA es sozusagen zuerst angeboten wird.

Vor diesem Hintergrund werde ich dann auch bei der dritten Frage noch mal was zu sagen.

 

zu Frage 2: Es existiert lediglich ein Bebauungsplanentwurf Nr. VI oder V, römisch V-1 149, Bezirksamtsbeschluss vom 03.11.1992, der nicht rechtskräftig festgesetzt wurde. Park- und Grünflächen, die nicht finanziert werden konnten, sind Bestandteil dieses Bebauungsplans, auch dieses Aufstellungsbeschlusses.

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 10.12.2013 soll auf ein Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch umgestellt werden, Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen im beschleunigten Verfahren - so das Baugesetzbuch.

Zudem soll gemäß Begründung die vorhandene gewerbliche Nutzung gesichert und weiterentwickelt werden. Die weitere Entwicklung von Grün- und Freiflächen sowie der Kita-Fläche kann hierbei ebenso berücksichtigt werden.

 

zu Frage 3: Der Wunsch des Bezirksamts ist es, hier vor allem gewerbliche Nutzung als bewohnernahe Gewerbeflächen zu sichern, da auch in Kreuzberg und Friedrichshain gewerbliche Nutzung im Verdrängungsprozess …, den Verdrängungsprozessen unterworfen sind.

Wir werden in diesem Zusammenhang - so ist es geplant, noch nicht ausgeschrieben - in diesem Jahr noch eine Machbarkeitsstudie durchführen. Da wird aber auch die WBM dran beteiligt werden, also es ist da auch nicht komplett ausgeschlossen, dass dort Wohnungen entstehen können und dann werden wir wieder berichten.

 

 

 
 

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