Drucksache - DS/0428/V  

 
 
Betreff: EA019 - Leerstand im Riehmers Hofgarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wohnungen stehen nach Kenntnis des Bezirksamtes in der Wohnanlage Riehmers Hofgarten seit mehr als sechs bzw. zwölf Monaten leer bzw. sind zweckentfremdet?

 

  1. r wie viele Wohnungen hat das Bezirksamt den jeweiligen Eigentümern eine Genehmigung zum Leerstand erteilt?

 

  1. r wie viele Wohnungen wurde die Genehmigung zum Leerstand aufgrund fehlender oder veränderter Voraussetzungen widerrufen?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie viele leer stehende Wohnungen wurden den Wohnzwecken wieder zurückgeführt?

 

  1. Wie viele Wohnungen wurden in Gewerbewohnungen umgewandelt?

 

 

Erläuterung:

Die denkmalgeschützte Wohnanlage Riehmers Hofgarten (Yorckstr. 83-87/ Hagelberger Str. 9-12/ Großbeerenstr. 56-57) wurde 1980/82 umfangreich mit landeseigenen Mitteln modernisiert und mit einer Mietpreisbindung für 15 Jahre sozial gebunden. 2006 entschieden sich die damaligen Eigentümer für den Verkauf des Hofgartens. Seit dieser Zeit ist das Wohnensemble zu einem Spekulationsobjekt geworden, in dem frei werdende Wohnungen nicht mehr weitervermietet werden, um sie später gewinnbringend verkaufen zu können. Seit der Aufteilung des Riehmers Hofgarten in drei Eigentumsanteile entwickelte sich der Leerstand unterschiedlich, bleibt aber für große Teile der Wohnanlage erheblich.
 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Nach unserer Kenntnis stehen in der Wohnanlage Riehmers Hofgarten 41 Wohnungen leer und werden nach mehr als zwölfmonatigem Leerstand zweckentfremdet.

 

zu Frage 2: Ursprünglich wurde für sämtliche Wohnungen eine Genehmigung zum Leerstand erteilt. Als Grundlage dafür lagen schlüssige Bauanträge und Sanierungskonzepte vor.

Am 14. Februar diesen Jahres wurden 28 Genehmigungen widerrufen, da Bauanträge von unserer Behörde abgelehnt wurden. Der Bauherr ging hier in das Widerspruchsverfahren, welches noch andauert.

Das Bezirksamt hat nach Widerruf der Genehmigungen die Rückführung der gegenständlichen Wohnungen mit Androhung eines Zwangsgeldes für sämtliche widerrufene Genehmigungen verlangt. Gegen diesen Bescheid wurde vom Eigentümer Widerspruch erhoben. Das Verfahren läuft derzeit noch.

 

zu Frage 3:r 28 Wohnungen wurde die Genehmigung zum Leerstand widerrufen.

 

zu Nachfrage 1: Bisher wurden keine Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt; die Genehmigungen, die erteilten, laufen bis Mitte 2018. Die widerrufenen Genehmigungen befinden sich - wie schon ausgeführt - im Verfahrensstreit.

 

zu Nachfrage 2: Uns liegen keine Informationen vor, dass in Gewerbewohnungen umgewandelt wurde.

 

 
 

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