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Drucksache - DS/0459/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1: Der Bezirk Pankow hat sich in einem Einzelfall verglichen. Es wurde kein Urteil gesprochen, davon geht keine Rechtswirkung aus, die für unser Verwaltungshandeln in irgendeiner Form eine Bedeutung hätte. Wir sind uns als Friedrichshain-Kreuzberg mit dem Land Berlin einig, dass wir ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz haben, was gültig ist und was wir weiterhin anwenden. Alles andere bleibt abzuwarten im Hinblick auf eine mögliche Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts, das vom Oberverwaltungsgericht angerufen wurde, und Konsequenzen, die das Land bei der angekündigten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes dann an Konsequenzen zieht.
zu Frage 2: Es liegen uns dazu keine Erkenntnisse vor. Da bleibt auch ein Stückweit die Entwicklung abzuwarten und …
zu Frage 3: … die dritte Frage habe ich, glaube ich, mit meinen Ausführungen zu 1) schon beantwortet: nein. Ohne Antragsstellung und genaue Prüfung werden in Friedrichshain-Kreuzberg keine Ferienwohnungen genehmigt. Wir wenden das Zweckentfremdungsverbot an, um Geld machen mit Wohnungen zu wohnungsfremden Zwecken, um Leerstand und um genehmigten Abriss zu verhindern. Insofern gibt es da für uns keine Konsequenzen.
Frau Heihsel: Ich weiß nicht, wie oft ich das noch klarstellen muss in den nächsten Jahren, aber es geht hier nicht um eine Ferienwohnung, sondern um einen Erstwohnsitz von einem Bürger, der dort selbst drin wohnt und da gliedert sich gleich meine Frage an: Teilt das Bezirksamt unsere und die Einschätzung des Gerichts, dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung von Wohnraum nicht besteht, wenn die Räumlichkeiten bereits zu Wohnzwecken genutzt werden?
zu Nachfrage 1: Das Land Berlin und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als Teil des Landes Berlin hat mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz eine Orientierung dazu. Da gibt es Regelungen, die wir anwenden. Homesharing ist kostenloses zur Verfügung stellen oder Tauschen von Wohnraum, mit Wohnraum Geld verdienen bedarf einer Genehmigung.
Frau Heihsel: Noch eine letzte Nachfrage: Der Vergleich wird von Juristen für verallgemeinerungsfähig für ganz Berlin gesehen. Wie steht das Bezirksamt dazu?
zu Nachfrage 2: Frau Heihsel, hinsichtlich des Urteils oder der Prognosen und Aussagen von Juristen gibt es den schönen Spruch „3 Juristen, 4 Meinungen“. Insofern werden Sie für beide Positionen Juristen finden, die Sie da sozusagen dann als Zeugen benennen können. Alles andere zu unserer Haltung habe ich schon ausgeführt. Danke.
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