Drucksache - DS/0459/V  

 
 
Betreff: Zweckentfremdungsverbotsgesetz - Neueinschätzung durch das BA nach Vergleich in Pankow?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit dem Vergleich des Berliner Verwaltungsgerichts von Anfang September um, nach dem ein Bürger seine eigene Wohnung (Erstwohnsitz) in Pankow nun 182 Tage im Jahr kurzzeitig untervermieten darf (sog. Homesharing)?

 

  1. Erwartet das Bezirksamt nun auch für Friedrichshain-Kreuzberg vermehrt derartige Klagen und somit Vergleiche oder Urteile?

 

  1. Wird das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von nun an ähnliche Genehmigungsanfragen (kurzzeitige Untervermietung der selbst bewohnten Wohnung bis zu 182 Tage im Jahr, also sog. Homesharing, vgl. auch unseren Antrag DS/0042/V) von Bürger*innen stattgeben?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Der Bezirk Pankow hat sich in einem Einzelfall verglichen. Es wurde kein Urteil gesprochen, davon geht keine Rechtswirkung aus, die für unser Verwaltungshandeln in irgendeiner Form eine Bedeutung hätte.

Wir sind uns als Friedrichshain-Kreuzberg mit dem Land Berlin einig, dass wir ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz haben, was gültig ist und was wir weiterhin anwenden. Alles andere bleibt abzuwarten im Hinblick auf eine mögliche Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts, das vom Oberverwaltungsgericht angerufen wurde, und Konsequenzen, die das Land bei der angekündigten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes dann an Konsequenzen zieht.

 

zu Frage 2: Es liegen uns dazu keine Erkenntnisse vor. Da bleibt auch ein Stückweit die Entwicklung abzuwarten und …

 

zu Frage 3: die dritte Frage habe ich, glaube ich, mit meinen Ausführungen zu 1) schon beantwortet: nein. Ohne Antragsstellung und genaue Prüfung werden in Friedrichshain-Kreuzberg keine Ferienwohnungen genehmigt. Wir wenden das Zweckentfremdungsverbot an, um Geld machen mit Wohnungen zu wohnungsfremden Zwecken, um Leerstand und um genehmigten Abriss zu verhindern. Insofern gibt es da für uns keine Konsequenzen.

 

Frau Heihsel: Ich weiß nicht, wie oft ich das noch klarstellen muss in den nächsten Jahren, aber es geht hier nicht um eine Ferienwohnung, sondern um einen Erstwohnsitz von einem Bürger, der dort selbst drin wohnt und da gliedert sich gleich meine Frage an: Teilt das Bezirksamt unsere und die Einschätzung des Gerichts, dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung von Wohnraum nicht besteht, wenn die Räumlichkeiten bereits zu Wohnzwecken genutzt werden?

 

zu Nachfrage 1: Das Land Berlin und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als Teil des Landes Berlin hat mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz eine Orientierung dazu. Da gibt es Regelungen, die wir anwenden. Homesharing ist kostenloses zur Verfügung stellen oder Tauschen von Wohnraum, mit Wohnraum Geld verdienen bedarf einer Genehmigung.

 

Frau Heihsel: Noch eine letzte Nachfrage: Der Vergleich wird von Juristen für verallgemeinerungsfähig für ganz Berlin gesehen. Wie steht das Bezirksamt dazu?

 

zu Nachfrage 2: Frau Heihsel, hinsichtlich des Urteils oder der Prognosen und Aussagen von Juristen gibt es den schönen Spruch „3 Juristen, 4 Meinungen“. Insofern werden Sie für beide Positionen Juristen finden, die Sie da sozusagen dann als Zeugen benennen können. Alles andere zu unserer Haltung habe ich schon ausgeführt. Danke.

 

 
 

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