Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Titel 97130 Sondermittel Bezirksverordnetenversammlung in Kapitel 4500 wird in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 um 5.000 Euro reduziert und die so gewonnenen Mittel in Höhe von 5.000 Euro stattdessen eingesetzt in Titel 54010 Dienstleistungen in Kapitel 3630, hier eingesetzt als Etat zur Finanzierung bezirklicher Gedenkarbeit und der Stolpersteine.
Begründung:
Am 1.3.1017 hat die BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus im Bezirk grundsätzlich zu finanzieren, auch wenn gegebenenfalls die Angehörigen oder Nachfahren der Opfer als eigentliche Kostenträger heranzuziehen wären. In der Begründung des diesem Beschluss zugrundeliegenden Antrags heißt es unter anderem: „Dass diese Angehörigen/Nachfahren die Kosten für den Stolperstein übernehmen müssen, ist unangemessen. Außerdem besteht die Sorge, dass Angehörige/Verwandte aus finanziellen Gründen von einer Verlegung eines Stolpersteins absehen. Dem berechtigten Anliegen und Wunsch der im Ausland lebenden Angehörigen/Nachfahren, kann nachhaltiger entsprochen werden, wenn die Kosten aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, es sei denn, diese möchten die Kosten auf Wunsch selbst tragen. Die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen sie selber. Die Übernahme der Kosten für die Stolpersteine ist daher eine symbolische, aber notwendige Geste an die Angehörigen/Nachfahren der Opfer. Im Talmud steht: Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist. Mit diesem Antrag unterstützen wir die Angehörige/Nachfahren von den Nationalsozialisten verfolgter und ermordeter Menschen und leisten einen Beitrag, dass diese Menschen nicht vergessen werden.“
Doch weder im bestehenden noch im Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018/2019 sind Mittel für die Umsetzung dieses Beschlusses vorgesehen. Damit dieser Beschluss umgesetzt werden kann, müssen also entsprechende Mittel im Bezirkshaushalt eingestellt werden.
Um dem Fachbereich Kultur und Geschichte die Möglichkeit zu geben, die Beschlüsse der BVV auch wirklich umsetzen und würdiges Gedenken auch dann gewährleisten zu können, wenn keine Drittmittel eingeworben werden konnten, ist es notwendig entsprechende Mittel im Bezirkshaushalt bereit zu stellen.
PHI 19.09.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Titel 97130 Sondermittel Bezirksverordnetenversammlung in Kapitel 4500 wird in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 um 5.000 Euro reduziert und die so gewonnenen Mittel in Höhe von 5.000 Euro stattdessen eingesetzt in Titel 54010 Dienstleistungen in Kapitel 3630, hier eingesetzt als Etat zur Finanzierung bezirklicher Gedenkarbeit und der Stolpersteine.
Die Titelerläuterung ist entsprechend zu ergänzen.
BVV 20.09.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Titel 97130 Sondermittel Bezirksverordnetenversammlung in Kapitel 4500 wird in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 um 5.000 Euro reduziert und die so gewonnenen Mittel in Höhe von 5.000 Euro stattdessen eingesetzt in Titel 54010 Dienstleistungen in Kapitel 3630, hier eingesetzt als Etat zur Finanzierung bezirklicher Gedenkarbeit und der Stolpersteine.
Die Titelerläuterung ist entsprechend zu ergänzen.