Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendfreizeitstätten ihr Angebot sowohl organisatorisch als auch inhaltlich so umstellen, dass sie im Zusammenhang mit der Schulreform ihre Attraktivität für und ihren Zuspruch durch die Jugendlichen nicht verlieren, sondern für neue Bedürfnisse offen stehen. An erster Stelle muss eine Verlagerung der Öffnungszeiten im Anschluss an den Ganztagsbetrieb der Schulen stehen. Darüber hinaus ist eine Öffnung am Wochenende anzustreben.
Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen die Ganztagsgestaltung der Schulen, insbesondere der neuen Sekundarschulen, beobachten und ihre Programme so darauf abstimmen, dass sie nicht als eine Verlängerung des schulischen Bildungsangebots fungieren, sondern eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung offerieren.
Die bisherigen z. T. notwendigen Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen zur Mittagszeit müssen entfallen, damit die schulischen Angebote nicht unterlaufen werden.
Frei werdende Nutzungszeiten zur Mittags- und frühen Nachmittagszeit stehen dadurch für andere Zielgruppen zur Verfügung.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die geplante Neustrukturierung zum Schuljahrsbeginn 2010/11in Kraft zu setzen, damit die Auswirkungen der Schulreform synchron berücksichtigt werden.
Die Jugendfreizeitstätten müssen ihr Angebot sowohl organisatorisch als auch inhaltlich so umstellen, dass sie ihre Attraktivität für und ihren Zuspruch durch die Jugendlichen nicht verlieren, sondern für neue Bedürfnisse offen stehen.
An erster Stelle muss eine Verlagerung der Öffnungszeiten stehen, die i.d.R. Montag bis Freitag von 15.00 bis 21.00 Uhr dauern sollen. Darüber hinaus ist eine Öffnung am Wochenende bei allen Einrichtungen anzustreben.
Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen die Ganztagsgestaltung der Schulen, insbesondere der neuen Sekundarschulen beobachten und ihre Programme so darauf abstimmen, dass sie nicht als eine Verlängerung des schulischen Bildungsangebots fungieren, sondern eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung offerieren.
Die bisherigen z. T. Notwendigen Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen zur Mittagszeit müssen entfallen, damit die schulische Ganztagspflicht nicht unterlaufen wird.
Frei werdende Nutzungszeiten zur Mittags- und frühen Nachmittagszeit stehen dadurch für andere Zielgruppen zur Verfügung und kann z. B. für VHS-und Seniorenprogramme genutzt werden.